Das Wirtschaftsministerium schießt beim geplanten Verbot der Gasverstromung über das Ziel hinaus. Robert Habeck kann bald jederzeit einen faktischen Stopp für einen Zeitraum von sechs Monaten ausrufen. In Teilen der Energiebranche keimt ein böser Verdacht.
Am Dienstag vergangener Woche hatte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck seiner Partei wieder besonders viel zugemutet. In einem Gesetzentwurf leitete der Grünen-Politiker den temporären Weiterbetrieb besonders schmutziger Kraftwerke ein.
Der Kohleausstieg, größter Erfolg grüner Energiepolitik seit Jahren, müsse zeitweise suspendiert werden, heißt es sinngemäß in der Begründung des Regelwerks mit dem sperrigen Namen „Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz“. Der Zweck heiligt die Mittel: Mit der verstärkten Nutzung stark klimaschädlicher Brennstoffe wie Kohle oder Öl will Habeck Deutschlands Gasreserven für den Notfall schonen.
Der Plan, Kohle- und Ölkraftwerke zeitweise aus der Reserve zu holen, stößt in der Energiewirtschaft zwar auf Zustimmung. Dennoch formiert sich unter den Versorgungsbetrieben massiver Widerstand gegen Habecks Gesetzentwurf – vor allem gegen einen speziellen Paragrafen. Darin ist ein mögliches Verbot der Gasverstromung enthalten. Es kann vom Bundeswirtschaftsministerium nach eigenem Gutdünken jederzeit für einen Zeitraum von sechs Monaten ausgerufen werden – und ist nicht auf die Bekämpfung einer akut drohenden Gasmangellage beschränkt.


