Stromversorgung

Wenn die Stadtwerke dem E-Auto den Stecker ziehen

31.01.2023
Lesedauer: < 1 Minute
E-Auto Unter welchen Bedingungen dürfen Netzbetreiber Ladevorgänge von E-Autos steuern? Die Bundesnetzagentur arbeitet im Moment an der entsprechenden Regulierung. (Foto: imago images/teamwork)

Die Betreiber von Stromnetzen sollen E-Autos oder auch Wärmepumpen vom Netz nehmen können, um eine Überlastung zu vermeiden. Die Hersteller sind alarmiert.

Berlin Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hat es in sich. Er regelt die „netzorientierte Steuerung“ im Stromverteilnetz von elektrischen Wärmepumpen, Batteriespeichern, Klimaanlagen – und Elektroautos. Der Netzbetreiber soll in den Betrieb der Anlagen eingreifen können.

Das weckt bei einigen Akteuren Ängste: Kann der Verteilnetzbetreiber, also beispielsweise das örtliche Stadtwerk, darüber bestimmen, ob der Ladevorgang fürs E-Auto in der heimischen Garage nachts für ein paar Stunden unterbrochen wird – weil anderenfalls eine Überlastung des Netzes droht?

Darf er aus gleichem Grund die elektrische Wärmepumpe abschalten? Oder darf er gleich beides tun? Haben die Verbraucherinnen und Verbraucher Einfluss darauf, welches der beiden Geräte bevorzugt abgeschaltet werden soll? Um diese Fragen ist jetzt eine heiße Debatte entbrannt. Auto- und Wärmepumpenhersteller schlagen Alarm.

Eingriffe in die Stromversorgung: Die Bundesnetzagentur beschwichtigt

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