Der tiefe Fall einer Thüringer Firma. C.G. Haenel sollte die Bundeswehr mit einer neuen Ordonannzwaffe ausrüsten. Nun muss sie ein Sturmgewehr komplett vom Markt nehmen – wegen einer Patentrechtsverletzung.
Der Kleinwaffen-Hersteller C.G. Haenel, der vor zwei Jahren den Wettbewerb um das neue Sturmgewehr der Bundeswehr zunächst gewonnen hatte, hat vor Gericht eine weitere Niederlage erlitten. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf muss die Thüringer Firma eine größere Anzahl Sturmgewehre aus Beständen mehrerer Landespolizeien abziehen und vernichten.
Ihren Kunden sind Entschädigungen zu zahlen, der geschädigten Konkurrenz Schadenersatz. Unter anderem ist die Polizei in Sachsen betroffen, die mehr als eintausend dieser Waffen gekauft hat, ebenso Hamburgs Polizei.
Wie das Düsseldorfer Oberlandesgericht zur Urteilsbegründung mitteilte, hat Haenel bei seinem Gewehr vom Typ CR223, das in ähnlicher Bauart unter dem Namen „Sultan“ bekannt war, ein Patent des baden-württembergischen Konkurrenten Heckler & Koch (HK) verletzt. Das Urteil kann nicht mit Revision angefochten werden Die Firma Haenel bewarb ihre inzwischen modifizierte Waffe am Montag weiterhin auf ihrem Internetauftritt und schreibt: „Die CR223 ist bei vielen Polizeien und Behörden als Halbautomat eingeführt.“