Bund und Länder einig

Schärfere Bußgelder für Autofahrer kommen

16.04.2021
Lesedauer: 3 Minuten
Die Verkehrsminister von Bund und Ländern haben sich auf einen neuen Bußgeldkatalog geeinigt. Raser, Drängler, Falschparker werden künftig deutlich stärker zur Kasse gebeten. Quelle: zdf.de

Autofahrer müssen sich bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung künftig auf deutlich höhere Bußgelder einstellen. Darauf verständigten sich Bund und Länder.

Die Verkehrsminister von Bund und Ländern haben sich nach monatelangem Tauziehen auf einen neuen Bußgeldkatalog geeinigt. Dieser sieht in vielen Punkten massive Anhebungen der Bußgelder für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung vor. Die Einigung wurde am Freitag bei der Verkehrsministerkonferenz (VMK) unter dem Vorsitz Bremens verkündet.

Scheuer: Einigung ein „Riesendurchbruch“

„Alle haben sich bewegt“ und hätten über Parteigrenzen hinweg einstimmig der Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) zugestimmt, sagte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). „Das ist ein Riesendurchbruch.“ Die umstrittene Verschärfung für die Fahrverbote ist zwar vom Tisch. Dafür wurden aber die Bußgelder teils verdoppelt und zudem neue Tatbestände eingeführt.

Neue Regelungen im Einzelnen:

  • Wer bei einem Stau keine Rettungsgasse bildet oder diese sogar selbst nutzt, muss künftig mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
  • Laut dem Beschluss sollen künftig die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen teilweise verdoppelt werden, wie der hessische Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (B90/Die Grünen) mitteilte. Demnach soll zum Beispiel eine Überschreitung innerorts von 15 Stundenkilometern 50 Euro kosten – bisher waren es 25 Euro. Außerorts soll eine Überschreitung von 20 Stundenkilometern zukünftig 60 Euro anstelle von 30 Euro kosten.
  • Darüber hinaus dürfen Lkw innerorts nur noch in Schrittgeschwindigkeit abbiegen.

Thema Parken:

  • Autofahrer, die ihr Fahrzeug im allgemeinen Halte- oder Parkverbot abstellen, finden unter dem Scheibenwischer künftig ein Knöllchen von bis zu 55 Euro statt wie bisher bis zu 15 Euro. Auch Parkverstöße, die Radfahrerinnen und Radfahrer gefährden können, werden demnach künftig strenger geahndet – mit bis zu 100 Euro.
  • Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 Euro statt wie bisher 35 Euro rechnen.
  • Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, der muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
  • Ganz neu: Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge hat ein Verwarnungsgeld von 55 Euro zur Folge.

Einigung kam überraschend

Knapp zwei Dutzend Punkte stehen auf der langen Liste des Reformentwurfs zur Bußgeldkatalog-Verordnung, der in Teilnehmerkreisen auch „Schaefer-Kompromiss“ genannt wurde: Bundesverkehrsminister Scheuer und die Vorsitzende der VMK, Bremens Verkehrs- und Mobilitätssenatorin Maike Schaefer (Grüne), hatten den Kompromiss ausgehandelt, den die Länder dann einstimmig absegneten.

Die Einigung sei überraschend gekommen, aber am Donnerstagabend habe es gute Kamingespräche gegeben, hieß es aus Teilnehmerkreisen.

Das Bundesverkehrsministerium hat zugesagt, die Reform nun umgehend auf den Weg zu bringen, so dass sie noch vor der Bundestagswahl in Kraft treten kann.

Tarek Al-Wazir, hessischer Verkehrsminister

Wer rast, muss mehr zahlen

Für das Rasen gilt das Motto: Je schneller, desto teurer. Die Regelung für Pkw und innerorts im Einzelnen:

  • 10 km/h zu schnell: künftig 30 statt 15 Euro
  • 11 km/h – 15 km/h zu schnell: 50 statt 25 Euro
  • 16 km/h – 20 km/h zu schnell: 70 statt 35 Euro
  • 21 km/h – 25 km/h zu schnell: 115 statt 80 Euro
  • 26 km/h – 30 km/h zu schnell: 180 statt 100 Euro
  • 31 km/h – 40 km/h zu schnell: 260 statt 160 Euro
  • 41 km/h – 50 km/h zu schnell: 400 statt 200 Euro
  • über 70 km/h zu schnell: 800 statt 680 Euro

Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.

Streit um Bußgelder seit Februar 2020

Der Streit zog sich seit Februar vergangenen Jahres hin. Damals war die Änderung der StVO beschlossen, dann aber wegen eines Formfehlers wieder kassiert worden. Deshalb galten die alten Strafen weiter – was auch neue Regeln zum besseren Schutz von Radfahrern blockierte.

In dem Tauziehen hatten sich Union und die Grünen gegenseitig Blockadehaltung vorgeworfen. Vor allem die verschärften Regeln für zu schnelles Fahren und das raschere Verhängen eines einmonatigen Fahrverbots hielt die Union für überzogen.

Quelle: dpa, AFP

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