Prozess mit Unterstützung von Greenpeace

Klimaschützer wollen Volkswagen zu Verbrennerstopp zwingen

10.01.2023
Lesedauer: 2 Minuten
Elektro-VW: Produktionsanlage des Modells ID.3 in Zwickau Foto: RONNY HARTMANN / AFP

Es gehe um die »treibhausgasbezogene Freiheit«: Vor dem Landgericht Braunschweig klagen Klimaschützer gegen den Volkswagen-Konzern – der soll bereits 2030 aufhören, Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor zu bauen.

Sie werden von Volkswagen »in ihrem Eigentum, ihrer Gesundheit und ihrem Recht auf Erhalt treibhausgasbezogener Freiheit verletzt«: Das behaupten die Greenpeace-Geschäftsführer Roland Hipp und Martin Kaiser sowie die Fridays-for-Future-Aktivistin Clara Mayer. Deswegen solle dem Volkswagen-Konzern ab 2030 der Verkauf von Verbrennermotoren untersagt werden. Der Autobauer müsse zudem verpflichtet werden, bis dahin seinen CO₂-Ausstoß gegenüber 2018 um 65 Prozent zu senken.

Das steht in der Klageschrift der drei, die einen Zivilprozess vor dem Landgericht Braunschweig anstrengen und dabei von der Organisation Greenpeace unterstützt werden. Auftakt ist diesen Dienstag um 10.30 Uhr mit einer mündlichen Verhandlung.

Volkswagen verweist auf »ambitionierte« Modellpolitik

Der Wolfsburger Konzern sieht keine zivilrechtliche Anspruchsgrundlage: »Die Klage kann aus unserer Sicht keinen Erfolg haben. Sie ist unbegründet, und wir werden in Braunschweig ihre Abweisung beantragen«, kündigte Janett Fahrenholz an, Leiterin Regulierungsrecht bei der Volkswagen AG. Das Unternehmen verweist darauf, eine der ambitioniertesten E-Offensiven der Branche voranzutreiben und bis 2026 mehr als 52 Milliarden Euro zu investieren.

Ein ähnliches Verfahren hatte im vergangenen Jahr am Landgericht Detmold begonnen. Mit der Klage dort will ein Landwirt durchsetzen, dass VW den Verkauf von Autos und leichten Nutzfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren 2030 einstellt. Im bisherigen Verlauf forderte das Gericht zunächst den Kläger auf, sein Anliegen zu konkretisieren. Im Februar soll es eine weitere mündliche Verhandlung geben. VW weist auch im Detmolder Prozess die Vorwürfe zurück und betont die eigenen Fortschritte in der E-Mobilität.

Auch andere Autobauer sahen sich vor verschiedenen Gerichten mit Klimaschutzforderungen konfrontiert. Die Deutsche Umwelthilfe ging etwa gegen BMW und Mercedes-Benz vor. Im Streit mit BMW will das Landgericht München sein Urteil im Februar verkünden. Eine ähnliche Klage des Vereins gegen Mercedes hatte das Landgericht Stuttgart im September abgewiesen. EU-Parlament und EU-Kommission wollen die Zulassung neuer Verbrenner ab 2035 untersagen. Für gebrauchte Autos mit klassischen Antrieben gilt das nicht.

In Braunschweig werden die Kläger von Roda Verheyen vertreten, einer der bekanntesten Umweltanwältinnen des Landes. Im Frühjahr 2021 hatte sie vor dem Bundesverfassungsgericht das bahnbrechende Urteil erstritten, das den Gesetzgeber zu Nachbesserungen beim Klimaschutzgesetz verurteilte. Aus diesem Urteil leitet Verheyen nun Ansprüche von Einzelklägern gegen Großkonzerne ab 

mamk/dpa-AFX

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