Urteil zur Energiekrise

Gericht untersagt Energiepreiserhöhung

30.08.2022
Lesedauer: 2 Minuten
Auch das Heizen mit Luftwärmeheizungen wird teurer. Bild: Ilkay Karakurt

Für Kunden, die mit Versorgern eine Preisgarantie vereinbart haben, hat das Landgericht Düsseldorf entschieden: Die Unternehmen dürfen die Preise nicht wegen höherer Beschaffungskosten steigern.

Die Verbraucher bekommen wegen der explodierenden Energiepreise Unterstützung durch die Gerichte. Höhere Beschaffungspreise der Energieversorger rechtfertigten keine Preiserhöhungen bei vereinbarter Preisgarantie, entschied das Landgericht Düsseldorf in einem am Dienstag von der Verbraucherzentrale NRW veröffentlichten Beschluss (Az: 12 O 247/22)

Per einstweiliger Verfügung untersagte das Gericht dem Energiediscounter Extra Energie Preiserhöhungen für Strom und Gas während der Dauer von Preisgarantien. „Das ist eine gute Nachricht für Verbraucher und ein deutliches Signal an die gesamte Branche: Preisgarantien dürfen wegen steigender Beschaffungskosten nicht einfach außer Kraft gesetzt werden“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, die gegen die Preiserhöhung vorgegangen war.

In dem Verfahren ging es um Verträge mit sogenannter eingeschränkter Preisgarantie. Preisänderungen sind danach nur wegen gestiegener Steuern, Abgaben oder Umlagen zulässig. Für derartige Preissicherheit zahlen Verbraucher in der Regel einen höheren Tarif als für ein vergleichbares Angebot ohne Preisgarantie.

Extra Energie hatte argumentiert, die außerplanmäßige Erhöhung sei gerechtfertigt, weil der Anstieg der eigenen Beschaffungskosten eine „Störung der Geschäftsgrundlage“ darstelle, die nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu einer Vertragsanpassung berechtige.

Betroffenen rät die Verbraucherzentrale, der Preiserhöhung und der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu widersprechen und die Weiterbelieferung zu den in der Preisgarantie vereinbarten Preisen zu fordern. Die Verbraucherschützer stellen dafür einen Musterbrief zur Verfügung. Der Gerichtsbeschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: F.A.Z.

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