Bundesregierung rückt von Plänen ab

Gasheizungsverbot und Wärmepumpenpflicht kommen doch nicht

20.07.2022
Lesedauer: 2 Minuten
Ein Mann bedient eine Luftwärmepumpe, die im Keller eines Wohnhauses steht. Silas Stein/dpa

Ab 2024 will die Bundesregierung vorschreiben, dass nur noch Heizungen eingebaut werden, die zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Doch bei der Erreichung dieses Ziels geht die Bundesregierung nun neue Wege. Alternativen sollen dafür sorgen, dass es nicht zu einer De-Facto-Wärmepumpenpflicht kommt.

Wie aus einem gemeinsamen Papier des Wirtschafts- und des Bauministeriums hervorgehen soll, wurde erkannt, dass sich die ursprünglichen Pläne nicht realisieren lassen. Das berichtet der „Spiegel“. Erst vor einer Woche hatte Bauministerin Klara Geywitz ein Klimschutz-Sofortprogramm vorgestellt, um die Co2-Emissionen schneller sinken zu lassen.

Regierung rudert zurück: Doch keine Wärmepumpenpflicht – stattdessen sechs andere Möglichkeiten

Darunter war ein wichtiger Punkt: Ab 2024 dürften Hauseigentümer nur noch Heizungen einbauen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien gedeckt werden. In den meisten Fällen ist diese Vorgabe nur mit Wärmepumpen zu erreichen. Experten hatten jedoch angemerkt, dass eine Wärmepumpe bei schlecht gedämmten Häusern und kalten Außentemperaturen sehr viel Strom verbrauche. Bisher fehlt es zudem am Wissen zur Installation, Bedienung und Wartung der noch recht neuen Technologie.

Stattdessen will die Regierung laut Bericht nun andere Möglichkeiten bieten, mit der Hauseigentümer ihre Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien decken können: Wärmepumpen und Hybridgeräte, Gasheizungen mit nachhaltigem Biomethan, grünem Wasserstoff oder anderen grünen Gasen, Biomasseheizungen, Stromdirektheizungen oder der Anschluss an ein Fernwärmenetz.

Zudem möchte die Regierung eine Übergansgfrist für die Umstellung ermöglichen, in der Eigentümer gebrauchte Gas- oder Ölheizung nutzen können. „In den Fällen von Heizungshavarien (…), muss die Pflicht zur Erfüllung der 65-Prozent-EE-Vorgabe ausnahmsweise nicht sofort beim Heizungseinbau, sondern erst innerhalb von drei Jahren nach dem Austausch erfüllt werden“, zitiert der „Spiegel“ aus dem Konzept der Ministerien.

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