Gesetze zum Klimaschutz

Französisches Parlament will Straftatbestand »Ökozid« festschreiben

17.04.2021
Lesedauer: 2 Minuten
Umweltministerin Barbara Pompili in der französischen Nationalversammlung (Archivbild) Foto: BERTRAND GUAY / AFP

Wer einen Fluss verschmutzt, soll bis zu zehn Jahre ins Gefängnis: In Frankreich ist ein Maßnahmenpaket gegen »Ökozid« geplant – in Anlehnung an Gesetze gegen Genozid.

Als eine von mehreren Maßnahmen gegen Umweltverschmutzung und Klimawandel hat das französische Parlament am Samstag die Einführung eines Straftatbestandes »Ökozid« befürwortet. Die Maßnahme soll auf »die ernstesten Fälle von Umweltschädigungen von nationaler Bedeutung« anwendbar sein, sagte Umweltministerin Barbara Pompili. Bei einem Verstoß drohen bis zu zehn Jahre Haft sowie Bußgelder von bis zu 4,5 Millionen Euro.

Die Nationalversammlung nahm den »Ökozid«-Vorschlag mit 44 zu zehn Stimmen an. Anwendbar sei dieser Straftatbestand beispielsweise bei der Verschmutzung eines Flusses in Frankreich, sagte die Ministerin. Eine Anwendung außerhalb des Landes, wie etwa bei der Beschädigung des brasilianischen Regenwaldes, unterliege nicht dem französischen Recht. Das spätere Gesetz solle strengere Strafen für die vorsätzliche »ernste und anhaltende« Verschmutzung von Wasser, Luft und Boden ermöglichen.

Kritik von rechts und von links

Mehrere rechtsgerichtete Abgeordnete kritisierten eine Entwicklung hin zu einer »Strafökologie«. Unternehmen drohe »rechtliche Unsicherheit«. Linksgerichteten Abgeordneten gehen die geplanten Maßnahmen nicht weit genug. Statt nur vorsätzliches Handeln zu bestrafen, müssten auch Umweltschäden einbezogen werden, die durch Fahrlässigkeit oder Leichtsinn verursacht worden seien.

Das gesamte Gesetzespaket wird der Nationalversammlung im kommenden Monat zur Abstimmung vorgelegt und wandert im Falle einer Annahme danach in den Senat. Im Februar hatte Frankreichs Klimarat das geplante Gesetzespaket zum Klimaschutz kritisiert. Es ist das Ergebnis eines Bürgerkonvents für das Klima, den Präsident Emmanuel Macron ins Leben gerufen hatte. Ab Ende März wird es im Parlament diskutiert.

Überlegungen, besonders schlimme Umweltvergehen auch international unter Strafe zu stellen, gibt es seit Längerem. Eine Gruppe von Anwälten und Aktivisten will »Ökozid« als fünftes Verbrechen gegen den Frieden definieren – um Umweltzerstörer beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag anklagen zu können, ähnlich wie bei Genozid. Die Idee fand in jüngster Zeit vermehrt Unterstützer. Neben Frankreich haben sich die Parlamente in BelgienLuxemburgSpanien, den Niederlanden und Schweden schon damit beschäftigt. 

ngo/AFP

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