Xavier Naidoo bekommt Auftrittsverbot in Rostocker Stadthalle

20.05.2021
Lesedauer: 2 Minuten
Xavier Naidoo bei einem Auftritt in Gießen, 2019 Foto: Kadir Caliskan / imago images

Für seine Tournee wollte Xavier Naidoo im August eigentlich in Rostock Station machen. Doch die Bürgerschaft stört seine Nähe zur QAnon-Bewegung – sie hat ihm abgesagt. Die Stadtverwaltung fürchtet einen Imageverlust.

Geplant war das Konzert für den 22. August in der Rostocker Stadthalle: Jetzt hat sich die Rostocker Bürgerschaft gegen den Auftritt des umstrittenen Sängers Xavier Naidoo ausgesprochen. Die Mehrheit der Bürgerschaft schloss sich damit dem gemeinsamen Antrag der Linken, Grünen und der SPD an. Darin heißt es unter anderem, dass Naidoo den Reichsbürgern und der QAnon-Bewegung nahestehe und rassistische Ressentiments schüre. Die Bürgerschaft hatte sich bereits im Juni 2020 mit der Absage beschäftigt, der Antrag hatte damals aber keine Mehrheit gefunden.

Naidoo tauchte in der Vergangenheit immer wieder im Zusammenhang mit sogenannten Verschwörungsmythen auf – er machte auch umstrittene Äußerungen zur Coronapandemie. Nachdem er im März 2020 die Jury der RTL-Sendung »Deutschland sucht den Superstar« verlassen musste, hatte er Vorwürfe des Rassismus vehement zurückgewiesen.

Die Rostocker Stadtverwaltung äußerte starke rechtliche Bedenken gegen die Entscheidung der Bürgerschaft. Öffentliche Einrichtungen wie die Stadthalle seien zur Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes verpflichtet. Bei der Vermietung der Einrichtungen dürfe kein Veranstalter oder Künstler ausgeschlossen werden, weil die religiösen oder politischen Ansichten nicht geteilt werden.

Zudem drohe ein Imageverlust für die Stadt, argumentierte die Verwaltung. Es bestünden Bedenken über die Auswirkungen auf zukünftige, ähnlich gelagerte Fälle. Die Stadt laufe Gefahr, dass Künstler, die sich öffentlich kritisch äußern, in Rostock nicht willkommen seien.

Wie ein Stadtsprecher am Donnerstag sagte, hat Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen (parteilos) 14 Tage Zeit, gegen die Entscheidung Widerspruch einzulegen. Dann müsste sich die Bürgerschaft im Juni erneut mit dem Konzert beschäftigen.

ime/dpa

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