Berufungsgericht in New York

Wird das MeToo-Urteil gegen Weinstein aufgehoben?

16.12.2021
Lesedauer: 2 Minuten
Harvey Weinstein kommt im Februar 2020 zum MeToo-Prozess gegen ihn in New York. Bild: AP

Wurde Harvey Weinstein vor seiner Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung unverhältnismäßig belastet? Das deutet zumindest ein Berufungsgericht in New York an. Der Prozess könnte neu aufgerollt werden.

Nach der Verurteilung zu 23 Jahren Haft wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs könnte sich das Blatt für Harvey Weinstein wenden. Ein Berufungsgericht in New York warf der Staatsanwaltschaft am Mittwoch vor, den einstigen Hollywood-Mogul durch die Aussagen von Frauen, die keine mutmaßlichen Opfer des Neunundsechzigjährigen waren, unverhältnismäßig belastet zu haben. Durch die Zulassung der Zeuginnen, die frühere Übergriffe belegen sollten, habe der Vorsitzende Richter James Burke die Jury beeinflusst.

Die Geschworenen hatten Weinstein im Februar 2020 schuldig gesprochen, sieben Jahre zuvor die damalige Schauspielerin Jessica Mann vergewaltigt zu haben. Sie sahen es auch als erwiesen an, dass er die frühere Produktionsassistentin Mimi Haleyi im Jahr 2006 zu Oralsex gezwungen hatte. Weinsteins Verteidiger hatten die mutmaßlichen Übergriffe als einvernehmliche sexuelle Begegnungen dargestellt.

Wie das Berufungsgericht jetzt andeutete, erwägt es die Aufhebung des Urteils und einen neuen Strafprozess. Laut Branchenblatt The Hollywood Reporter wird die Entscheidung für Januar erwartet. Weinstein wurde derweil aus einem Gefängnis im Bundesstaat New York nach Kalifornien gebracht. Dort bereitet er sich nach einer weiteren Anklage wegen sexueller Nötigung auf das nächste Strafverfahren vor.    

Quelle: ceh.

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