Rolling-Stones-Affäre

Im Zweifel gegen den Angeklagten

09.03.2023
Lesedauer: < 1 Minute
Die Bühne im Hamburger Stadtpark wird beim Start der Rolling-Stones-Europatour am 9. September 2017 vor dem Beginn des Konzerts mit dem Markenzeichen der Rolling Stones, der herausgestreckten Zunge, beleuchtet. © Carsten Rehder/​dpa

Zu Unrecht angeklagt, öffentlich vorverurteilt, freigesprochen – und immer noch auf der Anklagebank: die traurige Geschichte der Ermittlungen zum Rolling-Stones-Konzert.

Erinnert sich noch jemand an den kriminellen Hamburger Bezirksamtsleiter, den gierigen „Freikarten-Raffke“, wie ihn die Bild nannte, der angeblich die Stadt um Einnahmen in sechsstelliger Höhe brachte, um sich und seinen Mitarbeitern einen privaten Vorteil zu verschaffen? Man muss befürchten, dass sich in Hamburg viele gut erinnern, denn die Geschichte wurde jahrelang in der Klatschpresse mit immer neuen Details ausgeschmückt. Viel besser wäre es, sie würde…

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