Nach Veröffentlichung von privatem Brief

Herzogin Meghan gewinnt Rechtsstreit gegen Boulevardpresse

02.12.2021
Lesedauer: 3 Minuten
Herzogin Meghan (Archivbild) Foto: Michael Rozman / dpa

Die »Mail on Sunday« hatte einen Brief der Herzogin von Sussex an ihren Vater öffentlich gemacht, sie war mit einer Klage dagegen erfolgreich. Auch die Berufung der Zeitungsgruppe wies ein Gericht nun zurück. Meghan kommentierte ihren Erfolg mit Genugtuung.

Herzogin Meghan hat im Rechtsstreit mit der britischen Boulevardpresse erneut einen Sieg errungen. Die Zeitungsgruppe Associated Newspapers scheiterte mit der Berufung gegen ein Urteil aus dem vergangenen Februar.

Ein Gericht in London hatte Meghan damals im Streit mit der britischen Zeitungsgruppe Associated Newspapers wegen der Veröffentlichung eines Briefs an ihren Vater recht gegeben. Das Berufungsgericht in London bestätigte das Urteil des High Court nun. »Die Inhalte waren persönlich, privat und nicht von legitimem öffentlichem Interesse«, begründete Richter Geoffrey Vos die Entscheidung.

Meghan sagte nach der Entscheidung, dies sei ein Sieg für alle, die Angst hätten, für das Richtige im Leben einzustehen. »Dieser Sieg ist zwar ein Präzedenzfall, aber das Wichtigste ist, dass wir jetzt kollektiv mutig genug sind, eine Tabloid-Industrie zu verändern, die Menschen dazu bringt, grausam zu sein, und die von den Lügen und dem Schmerz profitiert, die sie verursacht«, so Meghan in einer Erklärung. Tabloids sind in Großbritannien Boulevardzeitungen. Die Gerichte hätten die Schuldigen zur Verantwortung gezogen, so Meghan weiter, alle sollten dasselbe tun.

Durch das Urteil bleiben Meghan weitere öffentliche Anhörungen erspart. Die Boulevardzeitungen »Daily Mail«, »Mail on Sunday« und das Internetportal »Mail Online« hatten Auszüge aus einem Brief veröffentlicht, den Meghan vor ihrer Hochzeit mit Prinz Harry im Mai 2018 an ihren Vater geschrieben hatte.

Meghans schwieriges Verhältnis zu ihrem Vater

Meghan hatte Associated Newspapers wegen Verletzung ihrer Privatsphäre und ihres Urheberrechts verklagt und Schadensersatz verlangt. Die Richter gaben Meghan mehrfach recht – doch der Verlag Associated Newspapers legte Berufung ein. Bei einer Anhörung argumentierten die Anwälte des Verlags, Meghan habe immer gewusst, dass der Brief an die Öffentlichkeit durchgestochen werde. Das Gericht folgte dieser Argumentation aber nicht.

Meghan hat zu ihrem Vater ein schwieriges Verhältnis. In dem Brief von 2018 hatte sie ihn gebeten, nicht mehr mit Boulevardzeitungen zu sprechen und in Interviews falsche Behauptungen über sie aufzustellen. Der inzwischen 77 Jahre alte Rentner gab das Schreiben an die Journalisten der »Mail on Sunday« weiter.

Herzogin Meghan und Prinz Harry hatten im Mai 2018 geheiratet. Im März 2020 zog sich das Paar offiziell aus der ersten Reihe des britischen Königshauses zurück. Inzwischen lebt die Familie hauptsächlich in Meghans Heimat Kalifornien.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version hatte es geheißen, der Brief sei in der »Daily Mail« veröffentlicht worden, tatsächlich war es das Schwesternblatt »Mail on Sunday«. Der Fehler ist bei der Redigatur der Meldung entstanden. 

ptz/Reuters/AP/dpa

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