Diese Faschingskostüme sind verboten – bei Verstoß drohen bis zu 10.000 Euro Strafe

21.02.2023
Lesedauer: 4 Minuten
Zwar nicht verboten, aber derzeit von einigen nicht so gerne gesehen: das Indianer-Kostüm. (Symbolfoto) © IMAGO/Christoph Hardt

Aufgepasst bei der Kostümwahl: Wer sich an Fasching für das falsche Outfit entscheidet, muss mit hohen Strafen rechnen. Kritisch wird es etwa bei unechten Waffen und Uniformen.

Stuttgart – Egal, ob beim Faschingsumzug, der ausgelassenen Rosenmontagsparty oder der traditionellen Prunksitzung im Verein: Ein gutes Kostüm gehört zur fünften Jahreszeit einfach dazu. Der Kreativität sind dabei fast keine Grenzen gesetzt. Aber eben nur fast: Wer zum falschen Kostüm greift, muss unter Umständen ein Bußgeld von 10.000 Euro hinblättern, wie BW24 zusammenfasst.

Unechte Waffen: Realistische Nachbildungen können Panik auslösen

Zwar ist es nicht verboten, mit einer Wasserpistole oder einer anderen, sichtlich unechten Schusswaffenattrappe auf den Kostümball zu gehen. Kritisch wird es allerdings, wenn die Attrappe einer echten Waffe zu sehr ähnelt. Laut Artikel 42a des deutschen Waffengesetzes gilt eine in der Öffentlichkeit geführte Anscheinswaffe als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Der Grund: Allzu realistische Nachbildungen von Pistolen, Gewehren und anderen Schusswaffen könnten in der Öffentlichkeit Panik auslösen.

Uniformen: Verkleidung als Polizist oder Feuerwehrmann birgt Tücken

Die Verkleidung als Polizist kann an Karneval ebenfalls problematisch werden, berichtet auch 24RHEIN. Die Nachahmung eines Feuerwehrmanns oder SEK-Beamten birgt genauso Tücken. Hier gilt es, sicherzustellen, dass das Kostüm keine Ähnlichkeit mit einer echten Uniform hat. Verwechslungen mit echten Beamten oder Rettungskräften sollen dadurch ausgeschlossen werden. Hintergrund für diese Regel ist Artikel 132 des Strafgesetzbuches, der es untersagt, Titel, Berufsbezeichnungen, Uniformen oder Abzeichen zu missbrauchen. Problematisch wird es, wenn jemand durch sein zu realistisches Kostüm suggeriert, ein offizielles Amt zu bekleiden und dadurch Hilfesuchende in die Irre führt. Verstöße können mit Geld- oder Freiheitsstrafen belangt werden.

Volksverhetzende Kostüme: Nazi-Verkleidungen, Hakenkreuze und Co. strengstens untersagt

Ein absolutes No-Go sind auch Kostüme, die Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen aufweisen. Dazu zählen zum Beispiel rechtsextremistische Symbole wie Hakenkreuze, die Verkleidung als Adolf Hitler und andere Zeichen der nationalsozialistischen Ideologie. Strafbar sind auch bestimmte verfassungsfeindliche Abkürzungen. Dazu gehört etwa WP („White Power“), der Wahlspruch des Ku-Klux-Klans, der für die angestrebte Vorherrschaft der „weißen Rasse“ steht. Auch die Abkürzung SGH („Sieg Heil“), die im Zusammenhang mit dem Hitlergruß steht, ist strengstens untersagt. Verstoße gegen das Verbot werden mit Gelstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet.

Knappe Verkleidungen: Zu viel nackte Haut wird bestraft

Wer gerne freizügig unterwegs ist, sollte aufpassen. Denn bedeckt ein Kostüm nicht genug Haut, kann es als exhibitionistische Handlung oder Erregung öffentlichen Ärgernisses gesehen werden. Laut Artikel 183 und 183 a des Strafgesetzbuchs wird ein derartiger Verstoß mit Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr bestraft.

Vermummungsverbot: Maske weg am Steuer

Vorsicht bei der Fahrt zur Faschingsparty: Seit 2017 gilt in Deutschland ein Vermummungsverbot. Dieses besagt mitunter, dass das Gesicht im Straßenverkehr erkennbar sein muss. So wäre es etwa problematisch, wenn jemand maskiert von einem Blitzer fotografiert wird oder einen Unfall baut. Die Versicherung kann dann nämlich einen Schaden ablehnen oder die Ansprüche kürzen. Ein Verstoß gegen das Vermummungsverbot kostet 60 Euro. Wer sich also für die Maske, beispielsweise einer Figur aus Serien wie „Haus des Geldes“ oder „Squid Game“ entscheidet, sollte diese auf der Autofahrt zur Veranstaltung dringend abnehmen. Auf der Feier selbst stellt es kein Problem mehr dar, maskiert zu sein, da traditionelle Feste wie Fasching oder Halloween vom Vermummungsverbot ausgenommen sind.

Verkleidung als Indianer: Zwar nicht verboten, aber zunehmend kritisiert

Ein rechtliches Verbot von Indianer-Kostümen gibt es in Deutschland zwar nicht. Dennoch kocht seit einigen Jahren zur Faschingszeit immer wieder die Debatte hoch, ob der Kostümklassiker noch zeitgemäß ist. In manchen Kindergärten wird die Verkleidung nicht mehr gerne gesehen. Der Grund: Es wird teilweise als problematisch empfunden, wenn sich Menschen die Kultur der indigenen Völker Amerikas aneignen und diese durch eine lustige Kostümierung ins Lächerliche ziehen. Indigene Menschen aus Stuttgart bestätigten kürzlich gegenüber dem SWR, dass sie solche Verkleidungen als „Zeichen der Respektlosigkeit“ empfinden würden.

Das könnte Sie auch interessieren

Für Energiekonzern
01.12.2024
EU-Plan gescheitert
29.11.2024
ARD-Show "Die 100"
26.11.2024
Abstimmung über neue EU-Kommission
27.11.2024

Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

zwanzig + 16 =

Weitere Artikel aus der gleichen Rubrik

Anklage wegen Menschenhandels und sexueller Gewalt
18.11.2024

Neueste Kommentare

Trends

Alle Kategorien

Kategorien