Britney Spears

Das Toxische des Ruhms

05.07.2021
Lesedauer: 8 Minuten
#FreeBritney-Aktivistinnen protestieren während der Gerichtsanhörung zur rechtlichen Betreuung von Spears am 23. Juni in Los Angeles. © Rich Fury/​Getty Images

Britney Spears steht weiter unter rechtlicher Betreuung, der „New Yorker“ hat dazu die Hintergründe recherchiert. Übrig bleiben gesellschaftliche und moralische Fragen.

Ruhm, das ist eine der negativen Eigenschaften dieses Phänomens, lässt sich kaum entkommen. Das gilt für diejenigen, die berühmt sind. Es gilt aber auch für diejenigen, die Zeuginnen des Ruhms sind, also ungefähr alle Menschen. Konsumieren sie den Ruhm, etwa indem sie Social-Media-Aktivitäten oder Nachrichten über die Berühmten verfolgen, sind sie aber nicht mehr nur Zeugen. Sie machen mit, mindestens passiv.

Darum ist die seit 23 Jahren währende und weltweit verbreitete Erzählung vom Dasein und Wirken der Popkünstlerin Britney Spears keine öffentliche Tragödie. Sie ist eine – sollte diese Dramenkategorie denn überhaupt stimmen – Tragödie der Öffentlichkeit. Niemand ist unschuldig. Darüber muss man sich im Klaren sein, bevor man nun zu den aktuellen Volten der Erzählung von Spears kommt. Auch dieser Text reproduziert das Negative des Ruhms letztlich durch seine bloße Existenz. Er lässt sich nur mit dem Versuch der Aufklärung rechtfertigen.

Die 39-jährige Britney Spears, berufstätige Mutter von zwei Kindern und Weltstar, darf seit knapp 13 Jahren nur eingeschränkt über ihr Leben und insbesondere ihre Finanzen verfügen. Diesen Zustand möchte sie beenden, ist mit diesem Ansinnen jedoch vor wenigen Tagen vor Gericht vorerst gescheitert. Spears steht unter dem, was in Deutschland eine „rechtliche Betreuung“ hieße (nicht „Vormundschaft“, die gibt es hierzulande nur noch bei Minderjährigen) und im US-Bundesstaat Kalifornien, wo Spears lebt, „conservatorship“ heißt. Den Betroffenen – das sind zumeist Menschen, die an einer Demenzerkrankung leiden oder eine geistige Behinderung haben – wird nicht (mehr) zugetraut, vollumfänglich oder auch nur in Teilbereichen des Lebens eigenständige Entscheidungen zu treffen.

Nun hat Britney Spears in ihrer Zeit unter rechtlicher Betreuung Musik aufgenommen und veröffentlicht, ist auf Tourneen gegangen und hat eine mehrjährige residency im Planet Hollywood Resort & Casino in Las Vegas absolviert – ist also Tätigkeiten nachgegangen, die man als geistig und körperlich äußerst anspruchsvoll betrachten muss. Dass Richterinnen dennoch wiederholt die rechtliche Betreuung Spears‘ verlängert haben mit der Begründung im weitesten Sinne psychischer Labilität und einer Historie im Umgang mit Suchtmitteln, muss für juristische Laien überraschend sein. Womöglich ist die kalifornische Gesetzgebung dahingehend reformbedürftig, doch das ist nicht Gegenstand der Diskussion um Spears.

An diesem Wochenende nun hat der New Yorker eine umfangreiche Recherche zu dem Fall veröffentlicht. Verfasst haben den Text, der vorangegangene Enthüllungen etwa der New York Times und deren Dokumentarfilm Framing Britney Spears um weitere Details und eine bündige Chronologie der Ereignisse ergänzt, der Investigativreporter Ronan Farrow und die Essayistin Jia Tolentino. Die Beiden schildern in ihrem Text fast ausschließlich die juristische Auseinandersetzung um Spears‘ rechtliche Betreuung und die Binnensicht vieler daran unmittelbar Beteiligter. Spears wird mit Aussagen zitiert wie der, dass sie doch nur ihr Leben zurückhaben wolle, und dass die conservatorship offenbar so lange weiterbestehen werde, „wie Leute bezahlt werden“. Eine Rechtsanwältin bestätigt den Eindruck, dass mindestens die aktuelle kalifornische Rechtspraxis ein Ende einer conservatorship unmöglich macht. Funktioniere eine Betreute wie Spears unter diesen Bedingungen, heißt es im Text, könne das als Bestätigung dienen, dass die Maßnahme nötig sei; funktioniere sie schlecht, könne man den gleichen Rückschluss ziehen; und gerate eine Betreute nach Beendigung einer conservatorship in Schwierigkeiten, könne man das als Richtigkeit der früheren Maßnahme betrachten. Aus diesem Teufelskreis gibt es augenscheinlich keinen Ausgang. Die nachvollziehbare Sorge um die Lebenstüchtigkeit eines Menschen kippt in dessen gerichtlich sanktionierte Bevormundung.

Tatsächlich entsteht bei der Lektüre des New-Yorker-Textes schon aufgrund der vielen Menschen, die darin auftauchen und in Spears‘ Kosmos dank deren Einnahmen als Popstars existieren, jedoch der Eindruck einer Art zeitgenössischen Leibeigenschaft Spears‘. Die dehnt sich buchstäblich auf ihren Körper und sogar dessen Reproduktionsfähigkeit aus: Spears hat zuletzt vor Gericht ausgesagt, ihr sei eine Kupferspirale als Verhütungsmittel eingesetzt worden, und obwohl sie explizit einen erneuten Kinderwunsch geäußert habe, hinderten ihre rechtlichen Betreuer sie nun daran, die Spirale entfernen zu lassen. Spears‘ Vermögen wird derweil auf 60 Millionen US-Dollar geschätzt, was angesichts ihrer Erfolge vergleichsweise wenig erscheint; sie selbst, erfährt man im New Yorker, darf pro Woche lediglich über 2.000 Dollar verfügen. Das wäre für viele Menschen sehr viel Geld, für eine Multimillionärin ist es nichts. Allein der Anwalt, der Spears’ Vermögensverwaltung übernommen hat, kassiert laut New Yorker dafür jährlich 520.000 Dollar und damit rund 80.000 Dollar mehr, als Spears etwa im Jahr 2019 für private Zwecke ausgeben durfte.

Dass Tolentino und Farrow in ihrer Recherche, die schon jetzt als journalistischer Referenztext zum Thema Britney Spears gelten muss, über die Gestalt und Folgen zeitgenössischen Ruhms kaum nachdenken, ist wiederum überraschend. Auch weil sowohl Farrow, einer der Hauptenthüller des Weinstein-Skandals, als auch Tolentino auf höchst unterschiedliche Weise eigene Erfahrungen damit gemacht und darüber berichtet haben. Ronan hat als leiblicher Sohn von Mia Farrow die öffentliche Auseinandersetzung um Missbrauchsvorwürfe gegen Farrows Exmann Woody Allen erlebt, Ronans Schwester Dylan hat sie gegen Allen erhoben, Ronan hat seine Schwester stets öffentlich unterstützt; Tolentino wiederum setzt sich in ihren Texten im New Yorker, aus denen ihr aktuelles Buch Trick Mirror entstanden ist, immer wieder auch aus eigenem Erleben heraus mit Phänomenen der Selbst- und Fremdwahrnehmung und der Aufmerksamkeitsökonomie unter den Bedingungen von Social Media auseinander.

In der neuen Folge des Podcasts New Yorker Radio Hour – und eben nicht in ihrem Text – berichten Farrow und Tolentino dann jedoch darüber, dass sie im Zuge ihrer Recherchen erfahren hätten, dass Spears offenbar nicht vorbehaltlos glücklich ist über den Hashtag #FreeBritney, hinter dem sich selbsternannte Unterstützerinnen versammeln. Denn auch da, so kann man es nur verstehen, verfügen andere Menschen über die öffentliche Interpretation von Spears‘ Daseins. Auch die bestgemeinte Unterstützung ist in dem Fall eine, die nicht um Erlaubnis bei Spears bittet, sondern ihre Bedürftigkeit bei ihrem sehr individuellen Freiheitskampf selbstverständlich annimmt.

Damit ist man beim Kern dessen, was Ruhm heute ist und so problematisch macht als gesellschaftliches Phänomen. Auch wenn es erst so schien, als gäben die sozialen Medien jedem und jeder die Verfügungsgewalt über die eigene Selbstdarstellung zurück, hat sich durch sie tatsächlich erst einmal nur der Hallraum für Ruhm weiter vergrößert. Das vermeintlich ungefilterte Ich ist vor allem der ungefilterten Reaktion darauf noch viel unmittelbarer ausgesetzt, als es auch Berühmte früher erlebten, geschweige denn weithin Unbekannte, die mit einem Shitstorm konfrontiert werden.https://83f66e2e124e0f209ef7752de473ceeb.safeframe.googlesyndication.com/safeframe/1-0-38/html/container.html

Britney Spears ist auch insofern ein besonderer Fall, weil ihr Ruhm mehrere, zum Teil schon historisch gewordene Phasen der Ruhmproduktion umfasst. Als 1998 Spears‘ Debütsingle … Baby One More Time veröffentlicht wurde, geschah das zu einer Zeit, als es mit MTV und seinen da gerade neu gegründeten Unterkanälen in China, Indien und dem afrikanischen Kontinent zum ersten Mal eine popkulturelle Weltöffentlichkeit totaler Simultanität gab: Die damals noch knapp 16-jährige Britney Spears wurde wahrhaftig über Nacht ein Weltstar. Als einige Jahre später das begann, was diese Weltöffentlichkeit ferndiagnostisch als das private Straucheln Spears‘ begriff, fiel das zusammen mit der Hochzeit von Gossip-Blogs wie PerezHilton.com und Celebrity-Seiten wie TMZ.com und den da noch relativ jungen Newssites klassischer Klatschmagazine. Die damals ebenfalls noch junge Technologie der digitalen Fotografie und der entsprechenden Bildübertragung ermöglichte eine nahezu Echtzeitverbreitung von Fotos und Videos und führte im Großraum Los Angeles (TMZ hat die thirty-mile zone um Hollywood schon in seinem Akronymnamen) zu einer absurden Ballung von Paparazzi. Die wurden durch den Massenerfolg des Kamerahandys respektive dann des Smartphones und der vermeintlich demokratischeren Ruhmproduktionsstätte Social Media bald arbeitslos. Der Instagram-Account von Britney Spears, das schließlich weiß man nun auch, wird heute offenbar wirklich von Spears und Vertrauten betrieben, doch auch dort erscheint laut New Yorker nichts, was nicht vorher von ihren Betreuern abgesegnet wurde.

Die Ausbeutung des „Wunderkindes“

Doch diese Einhegung der Star-Persona, ihre Kontrolle durch üblicherweise aber nicht gerichtlich bestellte Instanzen, sondern durch die Familie, ein Management und Firmen drum herum (Filmstudios, Plattenlabels et cetera) ist nun älter als das moderne Starsystem, das im 20. Jahrhundert entstanden ist. Die Ausbeutung insbesondere des ursprünglichen „Wunderkindes“, das Ausnützen seines gleichsam natürlichen Bedürfnisses, gehört und gesehen zu werden, seine Abrichtung hin auf angenommenen Publikumswünsche: Das alles sind ja keine Phänomene einer neuen Zeit, das sind geradezu ontologische Klischees menschlicher Gesellschaften.

Die auch durch die Recherchen des New Yorker relativ eindeutig belegte finanzielle Abhängigkeit der Familie Spears vom Wunderkind Britney und die damit verbundene Rolle des Vaters Jamie Spears als Verweser der eigenen Tochter entspricht ungefähr den Lebensrealitäten der Familie Mozart vor einem Vierteljahrtausend – Jamie und Lynne Spears tun das, was viele Eltern getan haben, denen künstlerisch (oder sportlich) herausragend talentierte Kinder geboren wurden. Die Geschichte der (Selbst-)Befreiung letzterer aus den Ketten der Familie und vermeintlich gut meinender Förderer ist üblicherweise der vorletzte Akt der öffentlichen Apotheose, ein vom besorgten Publikum herbeigesehnter Moment auch der moralischen Selbstentlastung: Ist eine Unfreie erst befreit, gibt es keinen Grund mehr, sich für sein Fantum und damit auch für das Mitmachen bei der offenkundigen Kujonierung einer Unfreien zu schämen.

Und so liest man zugleich betroffen und aber überhaupt nicht überrascht von den unglaublichen Zumutungen, denen Britney Spears ausgesetzt ist, seitdem sie nicht mehr Herrin über ihre eigene Entscheidungskraft ist. Nur wann genau besaß sie die: als Kind, das bei Talentshows vorgeführt wurde, als 16-jähriger Weltstar? Britney Spears, so sieht es aus großer Entfernung aus, ist gleichsam übergangslos vom minderjährigen Mündel in die rechtliche Betreuung gerutscht. Erwachsen im Hinblick darauf, Gestalterin ihres eigenen Daseins sein zu dürfen, ist sie bis heute nicht.

Die große Frage ist nun wie stets, ob angesichts eines abschreckenden Beispiels – und die mythische Erzählung vom Aufstieg und vermeintlichen Fall von Berühmten hatte stets eine gesellschaftlich disziplinierende Funktion: Flieg nicht zu hoch, erhebe dich nicht über uns! – auch einmal die Gesellschaft wirklich erschrickt. Nicht die Sehnsucht der Einzelnen nach Gesehenwerden müsste ja schändlich sein, sondern das massenhafte Begaffen des einzelnen Stars einerseits und das Wegschauen der vielen andererseits bei der systematischen Zurichtung dieses Stars. Nicht die Berühmte ist pervers, sondern die Situation, in der sie lebt.

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