NSU

Zschäpe scheitert vor Bundesgerichtshof

04.11.2021
Lesedauer: 2 Minuten
Bereits 2018 wurde Zschäpe zu lebenslanger Haft verurteilt, im August wurde 2021 wurde das Urteil vom BGH bestätigt (Archivbild) Foto: POOL New/ REUTERS

NSU-Terroristin Beate Zschäpe will die Bestätigung des Urteils über ihre Mittäterschaft bei zehn Morden nicht hinnehmen. Der BGH hat eine Anhörungsrüge von ihr jedoch als unbegründet abgewiesen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat eine Anhörungsrüge der Rechtsterroristin Beate Zschäpe gegen die Bestätigung des Mordurteils durch den BGH verworfen. Die Rüge sei unbegründet, teilte der BGH mit. Das Erheben einer Anhörungsrüge ist Voraussetzung für eine Beschwerde am Bundesverfassungsgericht, die Zschäpe ebenfalls einlegte.

Die rechtsextreme Zelle »Nationalsozialistischer Untergrund« (NSU), der Zschäpe angehörte, hatte zehn Menschen ermordet sowie zwei Bombenanschläge und mehrere Raubüberfälle begangen. 2018 wurde Zschäpe vom Oberlandesgericht München zu lebenslanger Haft verurteilt. Ihre Revision dagegen verwarf der BGH im August dieses Jahres.

Gegen diese BGH-Entscheidung geht Zschäpe nun vor dem Bundesverfassungsgericht vor. Ihre Verfassungsbeschwerde sei am 20. September erhoben worden, bestätigte ein Gerichtssprecher. Zuerst hatte der SPIEGEL darüber berichtet.

In der Anhörungsrüge machte Zschäpe laut BGH vor allem geltend, dass die vom dritten Strafsenat gegebene Begründung für ihre NSU-Mittäterschaft von derjenigen im Urteil des Oberlandesgerichts abweiche. Der Senat habe seine Rechtsprechung zur Mittäterschaft geändert, und Zschäpe hätte die Möglichkeit bekommen müssen, auf diese Auffassung einzugehen, argumentierte ihre Verteidigung.

Der Senat verneinte allerdings, dass er seine Rechtsprechung geändert habe. Auch habe Zschäpe im Revisionsverfahren »umfangreich« zur Frage einer Mittäterschaft vortragen können. Die Anhörungsrüge wurde bereits Ende August gestellt und Ende September verworfen, aber erst jetzt veröffentlicht. 

kim/AFP

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