Brandenburgs Ministerpräsident

Woidke nennt die „Letzte Generation“ eine „kriminelle Vereinigung‘‘

17.05.2023
Lesedauer: 2 Minuten
Ende 2022 hatten Polizisten im Rahmen einer Großrazzia mehrere Wohnungen von Klimaaktivisten durchsucht. Der Vorwurf: Bildung einer kriminellen Vereinigung. Die Aktivisten reichten dagegen Beschwerde ein – und scheiterten damit nun vor dem Potsdamer Landgericht. Quelle: WELT/ Fanny Fee Werther

Dass das Landgericht Potsdam die Beschwerde der „Letzten Generation“ gegen die Einstufung als „kriminelle Vereinigung“ zurückgewiesen hat, findet die Zustimmung von Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD). Die Berliner Staatsanwaltschaft beurteilt die Aktivisten anders.

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hat die Einstufung der „Letzten Generation“ als „kriminelle Vereinigung“ durch das Landgericht Potsdam begrüßt. „Man kann der Argumentation des Gerichts durchaus folgen“, sagte der Ministerpräsident der „Bild“, „es gibt eine Organisation, die dahintersteht. Und es gibt eine Verabredung zu Straftaten. Deswegen würde ich dafür plädieren, dass wir auf diese Weise dafür sorgen, dass Recht und Gesetz nicht mit Füßen getreten werden.“

CDU-Innenminister Michael Stübgen sagte: „Ich finde das nicht übertrieben, wenn sich Gruppen bilden, egal welche hehren Ziele sie angeben, und sagen: Wir verabreden uns zu kriminellen Handlungen. Und zwar wiederholt und vorsätzlich. Das Gericht bestätigt unsere Rechtsauffassung!“

In Berlin und anderen Großstädten kleben sich die Aktivisten an Straßen oder seit Neuestem auch an Autoreifen – in Brandenburg hingegen blockierten sie den Flughafen BER, das Kohlekraftwerk Jänschwalde und die Ölraffinerie Schwedt, wo sie die Ölversorgung kappten. Seit der Blockade in Schwedt ermittelt die Staatsanwaltschaft Neuruppin wegen Störung öffentlicher Betriebe und wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Die Beschwerde gegen diese Einstufung hat das Landgericht Potsdam Anfang der Woche abgelehnt und den Anfangsverdacht bestätigt.

Nach Abschluss der Ermittlungen muss das Gericht entscheiden, ob es die Täter neben Sachbeschädigung, Nötigung und Landfriedensbruch auch wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ verurteilt. Das hätte weitreichende Folgen, denn dann wäre schon die Mitgliedschaft bei der „Letzten Generation“ strafbar. Selbst, wenn man einzelnen Mitgliedern keine anderen Straftaten nachweisen könnte, wären bis zu fünf Jahre Haft möglich.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hingegen beurteilt die Klimaschutz-Aktivisten der „Letzten Generation“ derzeit nicht als kriminelle Vereinigung. Es gebe dafür keinen Anfangsverdacht, sagte der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaften, Oberstaatsanwalt Sebastian Büchner dem RBB24-Inforadio. „Für diese Idee einer kriminellen Vereinigung muss das Ganze eben schon terrorismusähnlich sein, mit einer gewissen Erheblichkeit ausgestattet sein.“

Diese Einschätzung werde angesichts der öffentlichen Debatte permanent neu bewertet. „Das, was die ‚Letzte Generation‘ und die Klimaaktivisten insgesamt machen, ist quasi ein dauerhaftes Lästigwerden.“

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