Sahra Wagenknecht

Wagenknecht hält neue Corona-Schutzregeln im Bundestag für verfassungswidrig

13.01.2022
Lesedauer: 3 Minuten
Sahra Wagenknecht während einer Plenarsitzung im Bundestag. © Quelle: imago images/Emmanuele Contini
  • Die Linken-Politikerin Sahra Wagenknecht kritisiert die neuen Corona-Maßnahmen im Bundestag als „epidemiologisch unsinnig“.
  • Abgeordnete müssen ab sofort mindestens doppelt geimpft sein und einen aktuellen Test vorweisen.
  • Ungeimpfte erhalten nur noch Zugang zum Plenarsaal des Bundestages, wenn sie als genesen gelten.

Berlin. Die Linken-Politikerin Sahra Wagenknecht kritisiert die ab sofort im Bundestag geltenden verschärften Corona-Sicherheitsmaßnahmen und hält sie sogar für verfassungswidrig. „Jetzt auch im Bundestag ungeimpfte Abgeordnete aus dem Plenarsaal auszusperren, statt Tests für alle verbindlich vorzuschreiben, ist aufgrund des mangelnden Impfschutzes gegen Infektion und Ansteckung epidemiologisch unsinnig und offenkundig verfassungswidrig“, sagte Wagenknecht dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

Hintergrund ist eine Mitteilung des Direktors beim Deutschen Bundestag, Lorenz Müller, an alle 736 Abgeordneten über neue Sicherheitsvorkehrungen angesichts steigender Corona-Infektionszahlen. Demnach haben ab Mittwoch nur noch Abgeordnete und Mitarbeiter Zugang zum Plenarsaal, die mindestens doppelt geimpft sind. Zusätzlich müssen sie einen aktuellen negativen Schnelltest vorweisen (2G-plus-Regel), der lediglich für dreifach Geimpfte entfällt.

Ungeimpfte Abgeordnete sollen auch weiterhin im Plenarsaal an Debatten teilnehmen können und auch an Ausschusssitzungen, sofern sie genesen sind. Genesene ohne Impfung gelten als „grundimmunisiert“, der Status gilt für maximal sechs Monate. Danach sei „eine Impfung erforderlich, um weiterhin als grundimmunisiert zu gelten“, heißt es in dem Schreiben von Müller.

Wagenknecht, die seit 2009 Bundestagsabgeordnete und nach eigenen Angaben bislang selbst nicht geimpft ist, kritisierte diese neue Regelung und sagte dem RND: „Die 2G-Regelungen haben auch im öffentlichen Leben nicht den Effekt, Infektionen einzudämmen. Inzwischen zeigen alle Studien, dass Impfungen schon nach wenigen Monaten nicht mehr vor Infektionen und damit vor der Ansteckung anderer schützen.“

Nach Wagenknechts Auffassung sind selbst Menschen, die inzwischen die dritte, die sogenannte Booster-Impfung, erhalten haben, nicht umfassend geschützt, wenn sie beispielsweise mit der Omikron-Variante des Coronavirus in Berührung kommen.

„Bei Omikron ist der Infektionsschutz selbst bei Geboosterten begrenzt“, sagte Wagenknecht und fügte hinzu. „86 Prozent der erwachsenen Corona-Erkrankten mit Omikron sind nach den jüngsten RKI-Zahlen geimpft, dieser Wert liegt oberhalb der Impfquote.“

Klar ist, auch Geboosterte können weiterhin an Corona erkranken. Wissenschaftler betonen aber immer wieder die Notwenigkeit der Auffrischungsimpfung, da sie die überwiegende Mehrheit nach einer Infektion mit dem Corona-Virus vor einem schweren Krankheitsverlauf und Einweisungen auf Intensivstationen schützt.

Die neuen Regeln für den Bundestag sehen vor, dass Abgeordnete, die weder geimpft noch genesen sind, die Sitzungen nur noch mit negativem Schnelltest von der Tribüne aus verfolgen dürfen. Das war bislang auch ohne Test möglich, wovon einige Abgeordnete der AfD-Fraktion Gebrauch machten. Ohne Test soll es nun jedoch gar keinen Zutritt mehr geben. Zudem müssen ab sofort in allen Gebäuden des Bundestags FFP2-Masken getragen werden.

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