Scholz und Habeck

Videobeweis zu Rückflug von Kanada: Keine PCR-Tests, keine Maskenpflicht

24.08.2022
Lesedauer: 3 Minuten
Robert Habeck auf dem Hinflug nach Kanada ohne Maske. Foto: dpa/Kay Nietfeld

Auf dem Hinflug sei wegen der PCR-Tests „ein hohes Schutzniveau gewährleistet“ gewesen. Auf dem Rückflug waren weder PCR-Tests noch Masken vorgeschrieben. 

Olaf Scholz und Robert Habeck verteidigen die Sonderregelungen für ihre Flüge ohne Maske auch weiterhin. Ein Regierungssprecher hatte Kritikern der Sonderregelung im Regierungsflieger gesagt: „Alle Teilnehmer der Reise müssen vor Antritt einen aktuellen negativen PCR-Test vorlegen. Damit ist ein hohes Schutzniveau gewährleistet.“ Auch auf dem Rückflug von Kanada nach Berlin durften Scholz und Habeck nach offiziellen Angaben selbst entscheiden, ob sie freiwillig eine Maske anlegen oder nicht. Anders als beim Hinflug musste aber kein aktueller PCR-Test mehr vorgelegt werden. Das räumte Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Mittwoch auf Nachfrage ein.

In der Bundespressekonferenz wurde Steffen Hebestreit laut Protokoll gefragt: „Herr Hebestreit, Sie oder ein Sprecher der Bundesregierung meinte, dass es ein hohes Schutzniveau gegeben habe, weil alle Personen an Bord der Maschine einen aktuellen negativen PCR-Test hätten vorweisen müssen. Es gab ja mehrere Flüge. Man ist ja nicht nur von Berlin nach Kanada geflogen, sondern dann noch einmal weiter und noch einmal weiter und dann wieder zurück. Das heißt, dass jede Person mehrere PCR-Tests vorweisen musste. Korrekt?“

Musste jede Person mehrere PCR-Tests vorweisen?

Die Antwort von Steffen Hebestreit: „Nein, das ist nicht korrekt. Zum Antritt der Reise, die am Sonntag begonnen hat, musste jeder Teilnehmer dieser Reise einen aktuellen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden war.“

Daraufhin wurde nachgefragt: „Warum nicht vor jedem Flug? Ist das nicht normal, wenn es schon keine Regeln im Flugzeug gibt?

Hebestreit: „Ich glaube, Herr Collatz (Oberst i.G. Arne Collatz, Referatsleiter des Bereichs Presse im Bundesverteidigungsministerium, Anm. d. Red.) hat die Regeln, die die Luftwaffe aufgestellt hat, eben erklärt. Das Bundeskanzleramt hat darüber hinaus noch einen PCR-Test vor Beginn dieser Reise vorgeschrieben, ist also über die eigentlichen Regeln hinausgegangen. Das haben wir gesagt.

„Öffentlicher Reiseverkehr eine ganz andere Situation als bei einem Regierungsflieger“

Collatz hatte zuvor gesagt, dass „wir im Rahmen unserer eigenen Vollzugskompetenz für den Kabinenraum festgelegt haben, dass es dort auch andere Möglichkeiten gibt. Die Mund-Nase-Bedeckung wird empfohlen, und ansonsten müssen Passagiere grundsätzlich über einen gültigen 3G-Status verfügen, den dann die Nutzenden der Kabine zu überprüfen haben“. 

Und weiter: „Es ist ja auch so, dass durchaus ein Unterschied zwischen dem öffentlichen Personenfernverkehr besteht, wo man sich ein Ticket kauft, vielleicht sogar als Bahnreisender ein 9-Euro-Ticket hat und dann frei wählen kann, welches Verkehrsmittel man wie und unter welchen Umständen wählt. Niemand wird da kontrolliert. Das ist natürlich eine ganz andere Situation, das können Sie sich sicherlich auch gut vorstellen, als bei einem Regierungsflieger, und deswegen wurden die Maßnahmen dort angepasst.“

Das könnte Sie auch interessieren

Für Energiekonzern
01.12.2024
EU-Plan gescheitert
29.11.2024
ARD-Show "Die 100"
26.11.2024
Abstimmung über neue EU-Kommission
27.11.2024

Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

neun − 5 =

Weitere Artikel aus der gleichen Rubrik

Für Energiekonzern
01.12.2024
EU-Plan gescheitert
29.11.2024

Neueste Kommentare

Trends

Alle Kategorien

Kategorien