Justiz

Verwaltungsgericht Weimar nennt Amtsrichter-Beschluss zu Maskenpflicht rechtswidrig

21.04.2021
Lesedauer: 3 Minuten
Sitz des Verwaltungsgerichts Weimar in der Jenaer Straße. Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Ein Weimarer Amtsrichter hatte mit einem umstrittenen Beschluss die Maskenpflicht an zwei Schulen in Weimar ausgesetzt und damit bundesweit für Aufsehen gesorgt. Jetzt hat das Weimarer Verwaltungsgericht diesen Beschluss als rechtswidrig bezeichnet und seinerseits Eilanträge gegen die Maskenpflicht abgewiesen. Mittlerweile ist der Beschluss vom Gericht veröffentlicht worden.

Das Verwaltungsgericht Weimar hat einen umstrittenen Beschluss des Amtsgerichts zur Aufhebung der Maskenpflicht im Unterricht an zwei Schulen als „offensichtlich rechtswidrig“ bezeichnet. In einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung heißt es, der Familienrichter habe keine Befugnis, Anordnungen gegenüber Behörden oder Vertretern als Träger öffentlicher Gewalt zu treffen. Für eine solche Kompetenz fehle es an der erforderlichen gesetzlichen Grundlage. Zuständig seien allein Verwaltungsgerichte.

Eilanträge gegen Maskenpflicht abgelehnt

Die Entscheidung betrifft Eilanträge gegen die Maskenpflicht im Unterricht und Abstandsvorgaben an Schulen, die sämtlich abgewiesen wurden. Der Beschluss ist mittlerweile vom Gericht veröffentlicht worden. Danach hatte dieselbe Mutter geklagt, die vor dem Amtsgericht für ihre Söhne eine Befreiung von der Maskenpflicht erreicht hatte, sowie eine Frau und ein Mann. Ob es sich bei den beiden um Eltern oder klageberechtigte Schüler handelt, lässt sich aus der anonymisierten Beschlussfassung nicht schließen.

Stand vergangene Woche hatten bei dem Gericht neun Eltern schulpflichtiger Kinder aus der Region Weimar jeweils Eil- und Hauptsacheverfahren gegen die Corona-Infektionsregeln des Bildungsministeriums für Thüringer Schulen angestrengt. Die Eilanträge wurden sämlich abgewiesen. Zur Begründung hieß es, die landesweiten Regeln dienten der Kontaktbeschränkung und seien wichtig, um Übertragungswege des Coronavirus zu unterbrechen. Die Kammer gehe davon aus, dass Kinder jeden Alters empfänglich seien für das Virus und es auch übertragen könnten, heißt es.

Amtsrichter-Beschluss bleibt in Kraft

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts setzt den umstrittenen Beschluss des Amtsrichters nicht außer Kraft. Er gilt definitiv weiter für die beiden Söhne der Klägerin, einer Mutter aus Weimar. Der Amtsrichter hatte in dem Beschluss-Text ausgeführt, seine einstweilige Anordnung gelte darüber hinaus für alle Schülerinnen und Schüler der beiden Schulen, die die Söhne der Klägerin besuchen. Dazu hatte das Bildungsministerium jedoch erklärt, seiner Auffassung nach gelte der Beschluss nicht für weitere Schüler.

Bildungsministerium hat Beschwerde eingereicht

Der Amtsrichter hat weitere ähnliche Klagen anderer Eltern zugelassen, aber in diesen Fällen noch keinen Beschluss im Eilverfahren gefasst. Der Familienrichter am Weimarer Amtsgericht hatte die Anordnung am 8. April erlassen. Das Thüringer Bildungsministerium reichte daraufhin Beschwerde beim Amtsgericht Weimar gegen die Entscheidung ein. Außerdem wurde die mündliche Verhandlung beantragt, die bisher unterblieben war.

Auch bundesweit hatte das Urteil des Familienrichters für Aufsehen gesorgt. So waren auch Anträge zu dem Thema Maskenpflicht im Unterricht an Amtsgerichten in Niedersachsen und Bayern eingegangen. Das Amtsgericht im niedersächsischen Vechta, wo 25 nahezu gleichlautende Anträge eingingen, erklärte das Familiengericht für nicht zuständig.

Quelle: MDR THÜRINGEN/ls,seg,dpa

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