Kampf gegen Extremisten im Staatsdienst

Verschärftes Disziplinarrecht soll auch für Richter gelten

19.04.2023
Lesedauer: 2 Minuten
Nancy Faeser: Die Vorschläge kamen aus dem Innenministerium der SPD-Politikerin Foto: Paul Zinken / dpa

Der Bund will Extremisten künftig schneller aus dem öffentlichen Dienst entfernen. Nun hat das Kabinett entschieden: Die Gesetzesverschärfung soll auch Verfassungsfeinde auf der Richterbank einschließen.

Bisher dauert es oft Jahre, bis Extremisten aus dem öffentlichen Dienst entlassen werden können. Der Bund will das ändern und auch bei Verfassungsfeinden auf der Richterbank schnell durchgreifen.

Die Pläne der Bundesregierung für eine schnellere Entfernung von Extremisten aus dem öffentlichen Dienst sollen auch Richterinnen und Richter umfassen. Das entschied das Kabinett und ging damit auf einen entsprechenden Vorschlag des Bundesrats ein. Die Länderkammer hatte gebeten zu prüfen, ob die richterrechtlichen Beendigungsgründe so angepasst werden könnten, dass bei strafrechtlichen Verurteilungen wegen Volksverhetzung zwischen Beamten und Richtern gleiche Maßstäbe gelten.

In Zukunft sollen die zuständigen Behörden alle Disziplinarmaßnahmen per Verfügung aussprechen können und müssten dafür dann nicht mehr langwierige Disziplinarklagen vor Verwaltungsgerichten erheben. Dies gilt für alle Disziplinarmaßnahmen, einschließlich der Zurückstufung, der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und der Aberkennung des Ruhegehalts. Die Betroffenen können sich dagegen allerdings im Anschluss vor Verwaltungsgerichten zur Wehr setzen.

Zweifel an Wirksamkeit der geplanten Reform

Derzeit dauerten Disziplinarklagen in der Bundesverwaltung im Durchschnitt vier Jahre, in Einzelfällen sogar noch deutlich länger, hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ihr Vorhaben begründet. Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) äußerte Zweifel, dass es durch die geplante Reform zu einer nennenswerten Beschleunigung der Verfahren führen werde. Das gelänge nur in Fällen, wo die Betroffenen keine Rechtsmittel gegen ihre Entlassung aus dem Staatsdienst einlegen würden.

Laut Bundesinnenministerium soll die Reform auch »finanzielle Fehlanreize zur Verschleppung von Disziplinarverfahren« beseitigen. Rechtskräftig aus dem Dienst entfernte Extremisten müssten fortgezahlte Bezüge künftig zurückzahlen. Außerdem soll eine rechtskräftige Verurteilung wegen Volksverhetzung bereits bei einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten – bisher ein Jahr – zum Verlust der Beamtenrechte führen.

asc/dpa

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