Beschluss des Bundesrates

Verkaufsverbot für Silvesterböller

17.12.2021
Lesedauer: 2 Minuten
Quelle: tagesschau.de

Die Krankenhäuser sollen wegen Corona entlastet werden – deshalb darf auch in diesem Jahr kein Silvesterfeuerwerk verkauft werden. Das hat der Bundesrat gebilligt. Außerdem stimmte er der Verlängerung des Corona-Hilfsfonds zu.

In Deutschland darf auch in diesem Jahr kein Feuerwerk zu Silvester verkauft werden. Hierfür hat der Bundesrat eine Verordnung beschlossen, mit der der üblicherweise in den letzten Dezember-Tagen erlaubte Verkauf von Silvesterböllern untersagt wird – wie im Vorjahr.

Hintergrund ist die aktuelle Belastung der Kliniken mit Covid-19-Fällen. Um Krankenhauskapazitäten zu schonen, sollen Unfälle durch unsachgemäßen Gebrauch der Feuerwerkskörper vermieden werden. Die Verordnung regelt nur das Verkaufsverbot, das Anzünden von Feuerwerkskörpern ist davon nicht erfasst. Ein solches regeln aber Länder und Kommunen in Eigenregie für bestimmte Gebiete – etwa den Alexanderplatz in Berlin. 

Corona-Hilfen werden verlängert

Außerdem billigte die Länderkammer, dass der milliardenschwere Corona-Hilfsfonds für größere Unternehmen verlängert wird. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) war bis Ende 2021 befristet und läuft nun bis zum 30. Juni 2022. Das hatte der Bundestag erst am Donnerstag beschlossen. Allerdings wird der Umfang verringert: Laut dem Entwurf für die Gesetzesänderung soll der Garantierahmen von 400 auf 100 Milliarden Euro verkleinert und die Kreditermächtigung von 100 auf 50 Milliarden Euro reduziert werden.

Der kurz nach Ausbruch der Pandemie im Frühjahr 2020 eingerichtete Fonds soll Unternehmen stabilisieren, die in Liquiditätsengpässe geraten und deren Bestandsgefährdung „erhebliche Auswirkungen“ auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt hätte.

In der Corona-Krise hat der WSF bereits eine Reihe von Unternehmen unterstützt. Die bekanntesten Fälle sind die Lufthansa und der Reiseveranstalter TUI. 

Ausbau der Ganztagsbetreuung

Schließlich bekommen Länder und Kommunen ein Jahr mehr Zeit, um Fördermittel für den Ausbau der Ganztagsbetreuung in Grundschulen abzurufen. Auch diesem entsprechendem Gesetz der Ampel-Koalition stimmte der Bundesrat zu. Das 750-Millionen-Euro-Programm sollte ursprünglich zum Jahresende auslaufen. Wegen der Corona-Pandemie, der Hochwasserkatastrophe im Juli, Verzögerungen bei Baustoff-Lieferungen und fehlenden Handwerkern wird es nun bis Ende 2022 verlängert.

Über dieses Thema berichtete Inforadio am 17. Dezember 2021 um 07:12 Uhr.

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