„Pronomen-Stuhlkreise“ und Gendersternchen: Da einige Lehrer:innen eines Berliner Gymnasiums in ihrem Unterricht auf eine gendersensible Sprache achten, zieht ein „besorgter“ Vater vor Gericht.
An einem Berliner Gymnasium in Friedrichhain-Kreuzberg wird zunehmend gegendert – sehr zum Leidwesen eines Vaters. „Die Gendersprache greift in den Schulen immer mehr um sich. Ich möchte aber, dass meinem Kind in der Schule normgerechtes Schreiben beigebracht wird“, sagt er der Berliner Morgenpost.
Besonders der Unterricht einer jungen Lehrerin, welche die Klasse seines Kindes in der Mittelstufe übernommen habe, sorgt für Unmut bei dem Vater. „Die Lehrerin gendert auffällig und extrem konsequent, nicht nur schriftlich in Unterrichtsmaterialien und Emails, sondern auch sprachlich mit Pausen für den Stern“, sagt der Berliner.
„Pronomen-Stuhlkreise“ seien ein „Zwangs-Outing“
Mittlerweile soll auch die Mehrheit der Schüler:innen beim Sprechen und Schreiben gendern. Einzelne Schüler:innen, die dem nicht folgen, würden sich isoliert fühlen, so der Vater. Dass sich die Nicht-Nutzung negativ auf die Noten seines Kindes auswirken würde, hätte er hingegen nicht beobachten können.
Ebenso stört sich der Vater an den „Pronomen-Stuhlkreise“ einer anderen Lehrerin. Im Rahmen dieser Stuhlkreise müsse jedes Kind sagen, mit welchem Pronomen es angesprochen werden möchte. Für den Berliner komme das einem „Zwangs-Outing“ gleich.
Vater fehlt die „Kritik an der Gendersprache“ im Unterricht
„Lehrer sind sprachliche Vorbilder, das Hinwegsetzen über die Regeln ist nicht akzeptabel“ , sagt er. Aus diesem Grund fordert er in einem 15-seitigen Beschwerdebrief an die Schulaufsicht, dass „gegenüber Schülern, Eltern und im Kollegium in dienstlicher Kommunikation in Text und Wort ausschließlich die amtliche Rechtschreibung in Text und Wort verwendet wird.“
Auf diese Weise will er den Gendersternchen und dem Partizip Präsens, welches für eine geschlechterneutrale Ansprache und Bezeichnung genutzt wird, ein Ende zu bereiten. Einem Sprecher der Bildungsverwaltung zufolge sei eine solche Beschwerde eine Seltenheit.
Da sowohl seine Beschwerde an die Schulaufsicht als auch Gespräche mit Lehrkräften bisher nicht zum Verzicht der gendersensiblen Sprache geführt hätten, möchte der Berliner Vater nun vor das Verwaltungsgericht ziehen und klagen. Schließlich würden die „gesellschaftliche und politische Kritik an der Gendersprache und vor allem die dahinterstehenden politischen Ideologien“ im Unterricht nicht behandelt werden.
Bildungsverwaltung stimmt teilweise zu
Dabei bezieht er sich auf den in den 1970er-Jahren formulierten Beutelsbacher Konsens, demzufolge Schüler:innen die Möglichkeit haben müssen, sich zu kontroversen Themen eine freie Meinung bilden zu können. Das sieht auch Bildungsverwaltung so und plant, die Schulleitung des Gymnasiums erneut dafür zu „sensibilisieren“.
Das gilt aber nicht für die Forderung des Berliners, in den Schulen ausschließlich die amtliche Rechtschreibung zu verwenden. Grund dafür ist, dass es keine verbindliche Rechtschreibung an den Schulen gibt. Stattdessen gilt der Rechtsgrundsatz des „normgerechtens Schreibens“, welcher besagt, dass alles, was fachwissenschaftlich vertretbar ist, nicht als falsch bewertet werden darf.
Quelle: Berliner Morgenpost