Covid-19

Union stellt doch keinen eigenen Antrag zur Impfpflicht

12.01.2022
Lesedauer: 5 Minuten
Eine Gesundheitsarbeiterin bereitet eine Impfung mit dem Mittel von Moderna vor. © Michele Tantussi/​Reuters

Ein CSU-Abgeordneter hatte einen Gesetzvorschlag für eine Impfpflicht ab 50 Jahren angekündigt. Nach einer Klarstellung der Fraktionsführung nimmt er die Äußerung zurück.

Die Spitze der Unionsfraktion hat klargestellt, dass CDU und CSU im Bundestag derzeit keinen eigenen Gesetzesvorschlag für eine Impfpflicht vorlegen werden. Die Fraktion arbeite aktuell nicht an einem solchen Gesetzentwurf und auch nicht an einem Antrag für den Bundestag, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), in Berlin vor einer virtuellen Sitzung der Abgeordneten von CDU und CSU am Nachmittag. Er wies damit entsprechende anderslautende Äußerungen des CSU-Gesundheitspolitikers Stephan Pilsinger zurück.

Pilsinger hatte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe gesagt: „Unser Ziel ist es, einen eigenen Unionsantrag auf den Weg zu bringen. Daran arbeite ich mit anderen Gesundheits- und Rechtspolitikern unserer Fraktion.“ Weil der größte Teil der Covid-Intensivpatienten älter als 50 Jahre sei, könne man mit einer Impflicht für alle ab 50-Jährigen das Gesundheitssystem effektiv schützen und dennoch den Freiheitseingriff für die Gesellschaft so gering wie möglich halten.

Pilsinger nahm seine Aussage nun zurück: „Ich werde mich als Bundestagsabgeordneter an keiner interfraktionellen Gruppe beteiligen oder einen eigenen Antrag einbringen.“ Er erwarte von der Bundesregierung, „dass sie einen rechtssicheren, durchsetzbaren und kontrollierbaren Gesetzesvorschlag zur Einführung einer Impfpflicht vorlegt. Die Union wird sich dann in der Debatte damit auseinandersetzen und diesen bewerten.“

Frei: Bundesregierung muss einen Gesetzvorschlag machen

Frei hatte zuvor betont, die Unionsfraktion werde nicht die Arbeit der Regierung übernehmen. „Wenn die Bundesregierung der Auffassung ist, dass eine Impfpflicht ein Mittel ist, aus dieser Pandemie herauszukommen, dann muss sie dafür auch einen Gesetzesvorschlag vorlegen.“ Mit Blick auf die Äußerungen Pilsingers räumte er ein, das Bild der Unionsfraktion hätte etwas geschlossener sein können.

Das Thema Impfpflicht sei zunächst mal auch keine Gewissensentscheidung, ergänzte Frei. Diese gelte für die Unionsfraktion in der Regel bei Fragen von Leben und Tod wie etwa beim Thema eines assistierten Suizids. Zudem entscheide ein Bundeskanzler nicht darüber, was Gewissensentscheidungen im Parlament seien, sagte der CDU-Politiker mit Blick auf Olaf Scholz. „Es reicht auch nicht, wenn der Abgeordnete Lauterbach einen Vorschlag macht“, ergänzte Frei vor dem Hintergrund einer entsprechenden Ankündigung von Gesundheitsminister Karl Lauterbach.

Er sei grundsätzlich offen für eine Impfpflicht, sagte Frei. Entscheidend sei aber, wie eine hohe Impfquote erreicht werden könne. Zudem müsse eine Impfpflicht durchsetzbar sein. „Für eine Regelung, die am Ende nicht durchsetzbar ist, wäre ich nicht zu haben.“

Auch Pilsinger hatte sich gegen die Pläne der Koalition ausgesprochen, für die Abstimmung über die Impfpflicht den Fraktionszwang auszusetzen. „Die Masernimpfpflicht und auch die Covid-Impfpflicht für das Pflegepersonal waren keine Gewissensentscheidungen und die aktuelle Entscheidung zur Einführung einer allgemeinen Covid-Impfpflicht ist es somit auch nicht“, sagte Pilsinger.

Für die Bundestagsdebatte um die allgemeine Impfpflicht sollen die Abgeordneten sich fraktionsübergreifend zusammentun und konkurrierende Gruppenanträge ausarbeiten. Die Bundesregierung plant, keinen eigenen Entwurf vorzulegen. Mehrere Anträge sind derzeit in Arbeit – etwa für eine allgemeine Impfpflicht für alle Erwachsenen oder für eine abgestufte Pflicht nur für vulnerable Gruppen.

FDP kritisiert Vorgehen der Unionsfraktion

Der FDP-Parlamentsgeschäftsführer Johannes Vogel warf der Unionsfraktion eine Blockadehaltung vor. Die Fraktion werde mit ihrer Weigerung, an der Ausarbeitung der fraktionsübergreifenden Gruppenanträge mitzuwirken, ihrer staatspolitischen Verantwortung nicht gerecht. Das Vorgehen der Union sei „eine Art und Weise unfachlich, dass es geradezu grotesk ist“. Die Union sei offenbar noch in einer „Suchphase für die Oppositionsrolle“.

Besonders empört reagierte FDP-Parlamentsgeschäftsführer Vogel auf Äußerungen des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU). Dieser hatte am Wochenende im Bayerischen Rundfunk zur Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs zur Impfpflicht gesagt: „Das können jetzt nicht einzelne Abgeordnete machen, die sind gar nicht in der Lage, die Dimension des Problems tatsächlich im Detail zu erfassen.“ Dazu sagte Vogel: „Vielleicht hat Söder über Abgeordnete der Union gesprochen, von denen er offenbar ein fatales Bild hat.“ Die Parlamentarier seien sehr wohl in der Lage, selbst Gesetzentwürfe auszuarbeiten.

Allgemeine Impfpflicht wird wohl nicht im März kommen

Eine Initiative um den FDP-Abgeordneten Andrew Ullmann plant einen Antrag zu einer gestaffelten Impfpflicht. „In einem ersten Schritt könnte eine verpflichtende Impfaufklärung für alle stehen, möglichst durch Ärzte in den Impf- oder Testzentren“, sagte Ullmann der Welt. „Wenn wir danach sehen, dass die Impfquote nicht signifikant steigt, könnte ein nächster Schritt eine Impfpflicht beispielsweise für Menschen ab 50 Jahren sein.“ Denn diese erkrankten vergleichsweise häufiger schwer und müssten auf die Intensivstationen verlegt werden, sagte Ullmann. Er rechne damit, dass die Arbeitsgruppe zu dem Antrag Ende des Monats ihre Arbeit aufnehmen kann. Gespräche mit Abgeordneten anderer Fraktionen liefen bereits.

Unterdessen zeichnet sich eine Verzögerung des parlamentarischen Verfahrens ab. Bundeskanzler Olaf Scholz hat ursprünglich angekündigt, eine allgemeine Impfpflicht bis Anfang März einzuführen. Dieses Versprechen wird Scholz voraussichtlich nicht halten können, berichtete der Berliner Tagesspiegel am Wochenende.

Zunächst soll es am 26. oder 27. Januar erst einmal eine umfassende Orientierungsdebatte im Bundestag geben. Wegen Karneval ist für Februar nur eine Sitzungswoche angesetzt, sodass frühestens in der Woche ab dem 14. März eine Entscheidung fallen kann. Da der Bundesrat, der zustimmen muss, erst wieder am 8. April tagt, könne das Projekt nach jetzigem Zeitplan erst dann final gebilligt werden. Die Fraktionsspitzen im Bundestag wollen an diesem Dienstag über den Zeitplan für die Debatte und die Verabschiedung eines Gesetzes beraten.

Mehrere Abgeordnete zeigten sich offen für eine Sondersitzung des Bundestags. Wenn es entscheidungsreife Initiativen gebe, sei eine zusätzliche Sitzung des Bundestags im Februar denkbar, sagte etwa der Grünengesundheitsexperte Janosch Dahmen der Welt. Auch der Parlamentsgeschäftsführer der Linken, Jan Korte, zeigte sich für eine Sondersitzung offen. Allerdings sei es „die Koalition, die Entscheidungen verzögert, weil sie überhaupt keinen Plan hat, wohin sie will“.

Auch die Unionsfraktion stehe für eine Sondersitzung jederzeit zur Verfügung, sagte Parlamentsgeschäftsführer Thorsten Frei.

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