Gesichert rechtsextremistisch eingestuft

Thüringer AfD will Verfassungsschutz verklagen

13.06.2023
Lesedauer: 2 Minuten
Thüringens AfD-Co-Chef Stefan Möller Foto: Sebastian Willnow / dpa

Die Thüringer AfD wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Nun will der Landesverband juristisch dagegen vorgehen und einzelne Passagen im Verfassungsschutzbericht vor Gericht bringen.

Vor mehr als zwei Jahren wurde die Thüringer AfD vom Landesverfassungsschutz als »gesichert rechtsextremistisch« eingestuft. Bisher ging der Landesverband nicht juristisch dagegen vor. Das soll sich nun ändern.

Die Thüringer AfD plant eigenen Angaben zufolge eine Klage gegen den Landesverfassungsschutz. Die Partei will gegen einzelne Feststellungen im Verfassungsschutzbericht 2021 vorgehen, sagte Thüringens AfD-Co-Chef Stefan Möller der Nachrichtenagentur dpa.

In dem Bericht ist der Thüringer AfD ein sehr ausführliches Kapitel gewidmet. Hintergrund ist die Einstufung des Landesverbandes mit seinem Vorsitzenden Björn Höcke als gesichert rechtsextremistische Bestrebung und Beobachtungsobjekt im Jahr 2021.

In dem Bericht zu dem Jahr wird die AfD unter dem Punkt »rechtsextremistische Parteien« aufgeführt. Auf knapp elf Seiten wird über die AfD berichtet, untergliedert ist der Text in Punkte wie »Angriffe auf das Rechtsstaatsprinzip«, »Verstöße gegen das Demokratieprinzip« oder »Geschichtsrevisionismus«.

Klage sei mit großem Aufwand verbunden

Thüringens Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer sagte der dpa zu der angekündigten Klage: »Wir leben in einem Rechtsstaat und da sind natürlich auch die Berichte des Verfassungsschutzes einer gerichtlichen Nachprüfung zugänglich. Es steht jedem frei, zu klagen.« Wenn es eine solche Klage geben sollte, sehe er dieser entspannt entgegen.

Möller beschrieb die Strategie der AfD so: »Sie können einen Enthauptungsschlag durchführen, wenn Sie den Gegner bekämpfen wollen, oder Sie filetieren ihn, Stück für Stück.« Man habe sich für zweitere Variante entschieden. Als Grund, warum die Thüringer AfD sich bisher nicht juristisch wehrte, erklärte Möller, dass dies mit großem Aufwand verbunden sei. Greife man die Feststellung an, dass die Partei verfassungsfeindlich sei, begebe man sich in eine Situation, in der man unterlegen sei. Grund sei etwa die Größe der Behörde. asc/dpa

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