Kanzler Scholz verspricht, Schwerkriminelle nach Afghanistan abschieben zu wollen, auch wenn es keine Gesprächskanäle mit den herrschenden Taliban gibt. Die zeigen sich nun überraschend gesprächsbereit.
Die in Afghanistan herrschenden Taliban wollen mit Deutschland über die Abschiebung von Landsleuten verhandeln. Das stellten die Islamisten in einer vom afghanischen Außenministerium veröffentlichten Botschaft in Aussicht. Man »hoffe«, dass Deutschland und Afghanistan »auf diplomatischem Wege zusammenkommen können, um die Rechte von Bürgern so zu sichern, dass afghanische Nationalbürger kein ungewisses Schicksal erleiden«.
Die ungewöhnliche und nüchtern vorgetragene Offerte ist eine Reaktion auf die Regierungserklärung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) vom Donnerstag. Scholz hatte unter dem Eindruck des Mannheimer Polizistenmords Abschiebungen von Schwerverbrechern in Kriegsgebiete oder Regime versprochen, die Rede war von Syrien und Afghanistan. Das ist rechtlich bislang nicht möglich. Ein Ausländer darf nicht abgeschoben werden, wenn ihm in seinem Heimatland etwa Folter, Tod oder andere unmenschliche Behandlung drohen. Das Innenministerium suche nach »rechtlich und praktisch tragfähigen Wegen«, versprach Scholz.
Taliban hofft auf »gängige konsularische Anstrengung«
Von SPD und Grünen gab es vereinzelt Kritik, die Abschiebungen seien kaum umsetzbar: Zum einen gebe es keine Gesprächskanäle mit den Taliban, zum anderen sei es auch moralisch fragwürdig, mit Extremisten zu verhandeln. Auch das Schicksal der Abgeschobenen ist ungewiss: Die Taliban strafen Verurteilte mit Peitschenhieben und Hinrichtungen. Erst vor wenigen Tagen waren mehr als 60 Menschen wegen angeblicher »moralischer Verbrechen« in einem Sportstadion ausgepeitscht worden.
In der Ampel stand entsprechend rasch die Idee im Raum, Abkommen mit Drittstaaten zu schließen, um ausweisungspflichtige Straftäter in die Nachbarländer ihrer Herkunftsnation abzuschieben.
Diese Idee lehnten die Taliban in ihrem Gesprächsangebot entschieden ab. Als »Zuwiderhandlung zu gängigen Abkommen« sei es zu vermeiden, afghanische Staatsbürger in Drittstaaten auszuliefern, heißt es in der Stellungnahme des Außenministeriums. Man rufe die deutsche Regierung auf, hier auf eine bilaterale Vereinbarung hinzuwirken und alles in »gängiger konsularischer Anstrengung« zu regeln.
mrc



