Versorgung und Unterbringung

Städtetag fordert dauerhafte Flüchtlingsfinanzierung

22.08.2023
Lesedauer: 2 Minuten
Die Zahl der Menschen, die hierzulande Schutz und ein besseres Leben suchen, ist weiterhin hoch. Allein in den ersten sechs Monaten dieses Jahres wurden, verglichen mit dem Vorjahreszeitraum, 78 Prozent mehr Asylanträge gestellt. Quelle: WELT/ Lena Mosel, Jens Reupert

Der Bund hat den Ländern eine zusätzliche Beteiligung an den Kosten der Flüchtlingsversorgung versprochen – vorerst aber nur für dieses Jahr. Der Deutsche Städtetag kritisiert solche temporären Lösungen. Eine dauerhafte Finanzierung müsse her.

Der Präsident des Deutschen Städtetags, Helmut Dedy, pocht auf eine dauerhafte Sicherstellung der Finanzierung der Kosten für die Flüchtlingsunterbringung. Nach der Ministerpräsidentenkonferenz im November müsse Schluss damit sein, „dass wir uns bei der Flüchtlingsfinanzierung immer von einer temporären Lösung zur nächsten hangeln“, sagte Dedy dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). „Die Daueraufgabe der Versorgung von Geflüchteten muss auch dauerhaft finanziert werden.“

Der Bund hatte den Ländern Mitte Mai eine Milliarde Euro als zusätzliche Beteiligung an den Kosten der Flüchtlingsversorgung für dieses Jahr zugesagt. Damit sollen sie dabei unterstützt werden, ihre Kommunen zusätzlich zu entlasten und die Digitalisierung der Ausländerbehörden zu finanzieren.

Dedy sagte, die Städte bräuchten schnell Klarheit, ob die EU-Regel verlängert wird, die Geflüchteten aus der Ukraine unkomplizierten Schutz gewährt. Noch mindestens bis März 2024 müssen Schutzsuchende aus dem Land kein langwieriges Asylverfahren durchlaufen. „Das hat sich bewährt und vor Ort vieles erleichtert“, sagte Dedy.

Pro Asyl fordert Verlängerung des Schutzes für Ukrainer

Ähnlich äußerte sich die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl. „Die EU-Innenminister und -Innenministerinnen müssen diese Entscheidung nun möglichst schnell offiziell treffen, damit die Menschen mehr Sicherheit haben und die Behörden sich entsprechend vorbereiten können“, teilte die Organisation der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ mit. „Alles andere als eine Verlängerung des temporären Schutzes für aus der Ukraine geflohene Menschen wäre angesichts der Entwicklung des Kriegs absurd.“

Auch Engelhard Mazanke, Chef von Deutschlands größter Ausländerbehörde in Berlin, fordert einen schnellen Entschluss. Seine Behörde brauche eine verbindliche Lösung, wie es nach Auslaufen der aktuellen Regelung am 4. März 2024 weitergehe. „Die hier lebenden Ukrainer wollen das jetzt wissen“, sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. „Das ist auch nachvollziehbar, weil sie beispielsweise für einen Wohnberechtigungsschein eine Aufenthaltserlaubnis von einem Jahr brauchen.“

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