Berlins Polizei präzisiert Angaben zu den bei den Silvester-Ausschreitungen festgenommenen Personen: Wie WELT erfuhr, hat etwa ein Viertel der deutschen Festgenommenen noch einen ausländischen Pass. Unter den ausländischen Verdächtigen sind zwei Nationalitäten besonders stark vertreten.
Nur langsam kommt die Aufarbeitung der Silvester-Gewalt voran. Sicher lässt sich inzwischen sagen, dass eine große Mehrheit der festgenommenen Verdächtigen einen Migrationshintergrund hat: Mindestens 111 von den 145 Festgenommenen sind selbst nach Deutschland zugewandert oder sind Nachkommen von Zuwanderern.
Drei Tage nach Jahreswechsel hatte die Berliner Polizei mitgeteilt, dass 45 der 145 vorläufig festgenommenen Personen Deutsche seien. Nun teilte die Berliner Polizei WELT auf Anfrage mit, dass unter den 45 Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit elf über eine weitere Staatsangehörigkeit verfügen: drei über die türkische, zwei über die libanesische und jeweils eine Person über die tunesische, rumänische, jordanische, irakische sowie französische. Bei einer Person war die zweite Staatsangehörigkeit demnach unklar.
Unter den 100 Festgenommenen ohne deutschen Pass waren Afghanen (27) und Syrer (21) die größten Gruppen.
Keine Angaben gibt es bisher darüber, wie viele der Personen insgesamt einen Migrationshintergrund haben. Einen solchen Migrationshintergrund haben laut Definition des Statistischen Bundesamtes alle hierzulande lebenden Menschen, wenn sie selbst ohne deutsche Staatsangehörigkeit geboren wurden oder ohne deutschen Pass geborene Eltern haben.
Diese statistische Kategorie ermöglicht einerseits einen guten Überblick, wie stark ein Phänomen durch Zuwanderung geprägt ist. Andererseits empfinden viele Politiker diese Kategorie als ausgrenzend, weil sie auch hier geborene oder längst eingebürgerte Menschen statistisch in eine Gruppe mit Migrationshintergrund einsortiert.
Vor diesem Hintergrund gibt es seit Längerem Bestrebungen, die Kategorie bundesweit abzuschaffen; in der staatlichen Berichterstattung über Kriminalität ist dies schon weitgehend der Fall. Und so wurde nun auch nach den Silvester-Ausschreitungen auf eine Mitteilung der Zusammensetzung der Festgenommenen nach Migrationshintergrund verzichtet.
Schwere Vorwürfe gegen CDU nach Vornamen-Vorstoß
Um dennoch ein etwas besseres Bild über die migrantische Komponente der Krawalle zu erhalten, hatte die CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus eine Anfrage an den Senat gestellt, in der um die Mitteilung der Vornamen der Tatverdächtigen gebeten wurde.
Dieses Erkenntnisinteresse bewerteten viele eher linke Politiker als unzulässig. Einen besonders scharfen Ton schlug der SPD-Innenpolitiker Helge Lindh an: „Die Rassifizierung nach Namen steht in der Tradition der Namenspolitik der Nazis. Wir werden Zeugen einer völkisch-rassistischen Enthemmungswelle der CDU“, schrieb der Bundestagsabgeordnete auf Twitter bezüglich der Anfrage.
Die CDU Berlin erfragt die Vornamen der Verdächtigen der Silvester-Ausschreitungen.
— Helge Lindh (@helgelindh) January 5, 2023
Sagen wir, wie es ist:
Die Rassifizierung nach Namen steht in 🇩🇪 in der Tradition der Namenspolitik der Nazis.
Wir werden Zeug*innen einer völkisch-rassistischen Enthemmungswelle der CDU. pic.twitter.com/pEEWRgNbOW
In der Vergangenheit hatte es schon einige Versuche gegeben, über die Ermittlung von Vornamen mehr Erkenntnisse über die migrantische Komponente an Kriminalitätsphänomenen zu gewinnen. Beispielsweise listete das Innenministerium in Nordrhein-Westfalen bezüglich der Tatverdächtigen am Hauptbahnhof Köln im Berichtszeitraum 1. Januar 2021 bis 30. November 2021 alle „Vornamen und Anzahl der deutschen Tatverdächtigen auf“.
Darunter waren mehrheitlich Namen aus nichteuropäischen Kulturkreisen. Der häufigste Vorname der deutschen Tatverdächtigen war Mohamed (30) gefolgt von Ali (zwölf), Mohamad (elf) und Mohammed (zehn). Je neun hießen Daniel, Hamza, Abdullah und Ahmed, gefolgt von Ahmad, Bilal, Dennis, Michael und Sebastian (je acht). Selbstverständlich werden die allermeisten Mohameds, Sebastians und Bilals hierzulande nicht straffällig, genauso wie fast alle Berliner – seien sie vor Kurzem, vor Langem oder gar nicht zugewandert – an Silvester keine Straftaten begingen.


