Bayerischer Verwaltungsgerichtshof entscheidet

Schüler-Quarantäne war rechtswidrig

19.08.2022
Lesedauer: < 1 Minute
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat die Quarantäne zweier Schüler für rechtswidrig erklärt Foto: picture alliance / dpa

Hammer-Urteil am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof!

München – Nach zwei Jahren Rechtsstreit ist klar: Die Quarantäne zweier Schüler aus Wertingen (12) war laut dem Bayrischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) ein rechtswidriger Grundrechtseingriff. RUMMS!

Der Grund: „Freiheitseinschränkungen in Form von Isolationsanordnungen gegenüber einzelnen Bürgern lassen sich grundsätzlich nicht mit der allgemeinen Inzidenz in der Bevölkerung eines Landkreises begründen“, heißt es im Urteil des BayVGH.

„Hintergrund für das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes war eine Quarantäne- Anordnung für eine ganze Schulklasse aufgrund eines positiv getesteten Schülers im Oktober 2020“, sagt der Forchheimer Anwalt Mario Bögelein (48) zu BILD. „Die beiden Schüler mussten sich ohne konkreten Ansteckungsverdacht in Quarantäne begeben. Eine Freitestung war zum damaligen Zeitpunkt noch nicht vorgesehen.“

Zu viel für den Vater der beiden Schüler – der reichte Eilantrag beim Verwaltungsgericht Augsburg ein. Zwei Jahre später gibt der BayVGH der Familie Recht.

Bögelein: „Der BayVGH hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Das Urteil dürfte aber bereits jetzt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Vielzahl von Isolationsanordnungen und gegbenfalls auch darüber hinaus grundlegende Bedeutung haben.“

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