Gattin Ernst schreddert nicht

Scholz soll Geheim-Papiere im Hausmüll entsorgt haben

22.07.2022
Lesedauer: 2 Minuten
Bundeskanzler Olaf Scholz und Ehefrau Britta Ernst beim G7-Gipfel im Juni dieses Jahres. (Foto: picture alliance / SvenSimon)

Zwar gelten strenge Regeln für den Umgang mit vertraulichen Unterlagen. So genau nehmen Bundeskanzler Scholz und seine Ehefrau, die brandenburgische Bildungsministerin Ernst, diese laut einem Medienbericht aber nicht. Sie sollen interne Dokumente in die Tonne ihres Wohnhauses werfen.

Bundeskanzler Olaf Scholz und seine Frau Britta Ernst, Bildungsministerin in Brandenburg, haben an ihrem Potsdamer Wohnort offenbar vertrauliche Papiere entsorgt, ohne sie unkenntlich zu machen. Wie der „Spiegel“ berichtet, haben Nachbarn des Paares über Monate im allgemeinen Hausmüll der Wohnanlage in der Potsdamer Innenstadt immer wieder interne Papiere gefunden, darunter Ausdrucke aus dem Terminkalender von Britta Ernst, E-Mail-Korrespondenz und Redeentwürfe der Kanzlergattin.

Einige der Unterlagen, die Ernst weggeworfen habe, seien zwar zerrissen, aber nicht geschreddert worden. Kurz nach dem G-7-Gipfel im bayerischen Elmau wanderte auch ein Papier in den Müll der Hausgemeinschaft, auf dem Fotos und „Kurzprofile der Partner:innen“ der Staats- und Regierungschefs notiert waren. Das Papier war vom Auswärtigen Amt als „Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft worden.

Nach Schilderungen des Magazins haben die Nachbarn des Kanzlerpaars die Unterlagen zufällig entdeckt. Sie hätten um die Mülltonnen herum verstreut auf dem Boden gelegen. Als Grund dafür wurde vermutet, dass ein Fuchs sich daran zu schaffen gemacht haben könnte. Zudem hätten Scholz und Ernst das Altpapier im Restmüll entsorgt.

Für den Umgang mit vertraulichen Dokumenten gelten in Deutschland strenge Regeln. Derartige Verschlusssachen seien so zu vernichten, „dass der Inhalt weder erkennbar ist noch erkennbar gemacht werden kann“, heißt es in der Verwaltungsvorschrift des Bundes zum sogenannten „materiellen Geheimschutz“.

Zum Umgang mit Verschlusssachen ermächtigt wird nur, „wer eine Sicherheitsüberprüfung zur Feststellung der erforderlichen Zuverlässigkeit bestanden hat“, heißt es auf der Internetseite des Bundesamts für Verfassungsschutz. Sowohl das Kanzleramt als auch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg haben sich bislang nicht dazu geäußert.

Quelle: ntv.de, lve

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