Die Impfpflicht soll auch für Jugendliche ab 16 Jahren gelten. Auch Ethikrat und Leopoldina wollen jetzt die Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen.
Berlin – Auf der Tagung der Ärztekammer haben die Mediziner die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gefordert. Sie soll für alle Menschen ab 16 Jahren gelten. Das wurde am späten Mittwochabend beschlossen. Impfstoffe seien „ein valides Mittel, die Pandemie zu beherrschen“, hieß es. Der Präsident der Ärztekammer, Erik Bodendieck, warnte: „Der Worst Case der Pandemie ist eingetreten. Ärzte und medizinisches Personal tragen die Hauptlast. Es fehlt Personal, einige verlassen den Beruf ganz.“ Am Mittwoch wurden in Sachsen 412 Neuinfektionen mit Corona registriert. 17 Schulen wurden bereits geschlossen, dazu ein unbekannte Zahl an Kitas.
In einem aktuellen Positionspapier der Leopoldina wird ebenfalls eine „Impfpflichten für Multiplikatoren“ gefordert. Dazu gehören etwa Pflegepersonal, Lehrer und weitere Berufsgruppen, die viel Kontakt zu anderen Menschen haben. Diese Arbeitnehmer sollten nach Ansicht der Leopoldina verpflichtend geimpft werden. Das Corona-Virus werde nicht einfach wieder verschwinden. Vielmehr werde sich das Virus laut Leopoldina-Experten „langfristig als endemisches Virus etablieren, das heißt dauerhaft in Teilen der Bevölkerung zirkulieren“werde. Menschen würden sich demnach auch nach dem Abklingen der Pandemie infizieren.
Ethikrat: Eine undifferenzierte und allgemeine Impfpflicht ist auszuschließen
Der Deutsche Ethikrat teilte am Donnerstag mit, er habe in seinem gemeinsam mit der Ständigen Impfkommission und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina veröffentlichten Positionspapier vom November 2020 ausgeführt: „Eine undifferenzierte, allgemeine Impfpflicht ist (…) auszuschließen. Wenn überhaupt, ließe sich eine Impfpflicht nur durch schwerwiegende Gründe und für eine präzise definierte Personengruppe rechtfertigen. Dies beträfe insbesondere Mitarbeiter*innen, die als potenzielle Multiplikatoren in ständigem Kontakt mit Angehörigen einer Hochrisikogruppe sind, wenn nur durch eine Impfung schwere Schäden von dieser Personengruppe abgewendet werden könnten.“
Angesichts der gegenwärtigen pandemischen Situation empfiehlt der Ethikrat nun ohne Gegenstimme und mit drei Enthaltungen eine „ernsthafte und rasche Prüfung einer berufsbezogenen Impfpflicht“ in Bereichen, in denen besonders vulnerable Menschen versorgt werden. „Beschäftigte, die schwer oder chronisch kranke sowie hochbetagte Menschen beruflich versorgen, wie ärztliches und pflegendes Personal, aber auch Mitarbeitende des Sozialdienstes, der Alltagsbegleitung oder der Hauswirtschaft, tragen eine besondere Verantwortung dafür, die ihnen Anvertrauten nicht zu schädigen“, heißt es in der Mitteilung. Gleiches gelte für Institutionen und Einrichtungen, die dafür verantwortlich sind, die dort versorgten Menschen keinen vermeidbaren gesundheitlichen Gefahren auszusetzen.
Weiter heißt es: „Der Deutsche Ethikrat empfiehlt der Bundesregierung, unverzüglich eine hinreichend differenzierte gesetzliche Regelung für eine berufsbezogene Impfpflicht zu prüfen und gegebenenfalls eine praktikable und effektive Umsetzung vorzubereiten“. Die vielfach diskutierte Sorgen um mögliche negative Konsequenzen wie etwa Berufsausstiege in den betroffenen Berufsgruppen müssten dabei berücksichtigt werden. Sie sollen „aber im Rahmen der Schutzpflichten gegenüber Menschen aus Hochrisikogruppen bewertet“ werden.
Der Deutsche Ethikrat betonte, dass eine auf Freiwilligkeit, Information, Überzeugungsarbeit und Vertrauensbildung beruhende Impfstrategie unverändert wichtig bleibe. Anstrengungen, möglichst alle Menschen von der Notwendigkeit der Impfung zu überzeugen, sollten verstärkt werden. Ergänzt werden müsse die Impfstrategie von einer weiter ausgebauten Teststrategie.