Baden-Württemberg

„Querdenken“-Initiator Ballweg muss weiter in U-Haft bleiben

14.11.2022
Lesedauer: < 1 Minute
(Foto: Christoph Schmidt/dpa/Archivbild)

Stuttgart (dpa/lsw) – Der „Querdenken“-Initiator Michael Ballweg bleibt weiter in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht Stuttgart habe auf die weitere Haftbeschwerde einen neuen, der aktuellen Sach- und Beweislage angepassten Haftbefehl erlassen, teilte eine Sprecherin am Montag mit. Der Strafsenat sehe den Beschuldigten nach dem derzeitigen Ermittlungsstand des versuchten gewerbsmäßigen Betruges und der Geldwäsche dringend verdächtig. Im Übrigen sei die Haftbeschwerde als unbegründet verworfen worden.

Der Haftbefehl des 1. Strafsenats ersetze den des Amtsgerichts Stuttgart, teilte die Sprecherin weiter mit. Dieser hatte bislang auf Betrug gelautet. Wie lange die Ermittlungen insgesamt noch andauern werden, konnte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft nicht sagen. Vor geraumer Zeit hatte schon das Landgericht Stuttgart eine Haftbeschwerde verworfen.

Ballweg sitzt seit dem 29. Juni wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Bei einer Durchsuchung Ende Juni hatten sich laut Behörden-Angaben konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Ballweg sich mit seinen Vermögenswerten ins Ausland absetzen wollte. Nach damaligen Angaben aus Justizkreisen bestand der Verdacht des Betruges in Höhe von rund 640.000 Euro sowie der Geldwäsche in Höhe von rund 430.000 Euro.

Quelle: dpa

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