Vorwurf der Volksverhetzung

Post gegen Carola Rackete – Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Höcke ein

01.12.2021
Lesedauer: 2 Minuten
Björn Höcke (AfD) im Plenarsaal des Thüringer Landtags - Quelle: dpa-infocom GmbH

Im Mai wurde vom Account des thüringischen AfD-Fraktionschefs Björn Höcke ein Post verfasst, der sich gegen die Seenotretterin Carola Rackete richtete. Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen Volksverhetzung. Jetzt wurde das Verfahren eingestellt – obwohl Strafrechtsbestände erfüllt seien.

Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat ein Verfahren gegen den Thüringer AfD-Landespartei- und Fraktionschef Björn Höcke wegen des Verdachts der Volksverhetzung eingestellt. Die Ermittlungen bezogen sich auf einen Post Höckes in einem sozialen Netzwerk, der sich gegen die Seenotretterin Carola Rackete richtete. Zwar sei man der Auffassung, dass Strafrechtsbestände erfüllt wurden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Mühlhausen am Dienstag.

„Wir konnten aber nicht nachweisen, dass Höcke selbst das Statement verfasst und veröffentlicht hat und nicht Dritte“, sagte der Sprecher. Somit werde das Verfahren aus tatsächlichen Gründen und nicht aus rechtlichen Gründen eingestellt.

Im Zuge der Ermittlungen war im Mai dieses Jahres auch Höckes Wohnhaus durchsucht worden. Dabei ging es den Ermittlern ebenfalls darum, herauszufinden, wer der Urheber des Posts ist. Konkret ging es um ein Bild von Rackete, dass von Höckes Account veröffentlicht wurde, mit der Zeile: „Ich habe Folter, sexuelle Gewalt, Menschenhandel und Mord importiert“.

Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hatte Höcke verdächtigt, er könnte damit eine bestimmte Menschengruppe – Flüchtlinge – pauschal als Kriminelle stigmatisiert haben.

Nach Angaben von Racketes Anwalt müssten nun Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Kommunikationsteams der Thüringer AfD-Fraktion geführt werden. Höcke sei zu feige, sich zu den Posts zu bekennen.

Unabhängig von diesem nun eingestellten Verfahren laufen weitere Ermittlungen gegen Björn Höcke – wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Hintergrund ist eine Wahlkampfrede Höckes in Merseburg (Sachsen-Anhalt). Der Justizausschuss des Thüringer Landtages hatte für die Ermittlungen die Immunität von Höcke aufgehoben.

Die Thüringer AfD wird vom Landesverfassungsschutz als extremistisches Beobachtungsobjekt geführt. Der Bundesverfassungsschutzchef Thomas Haldenwang hatte Höcke einen Rechtsextremisten genannt.

dpa/cvb

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