Justizreform

Polnisches Verfassungsgericht wehrt sich gegen EuGH-Verfügung

14.07.2021
Lesedauer: 2 Minuten
Oberstes Gericht in Warschau © Kacper Pempel/​Reuters

Der Europäische Gerichtshof fordert, dass Polens Disziplinarkammer des obersten Gerichts ihre Arbeit einstellt. Die polnischen Richter erkennen die Verfügung nicht an.

Das polnische Verfassungsgericht hat einer Anordnung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) widersprochen. Den Verfassungsrichtern zufolge sei die Anwendung einstweiliger Verfügungen des EuGH, die sich auf des Gerichtssystem des Landes beziehen, nicht mit Polens Verfassung vereinbar.

Konkret geht es um die umstrittene Disziplinarkammer des polnischen Obersten Gerichts, deren Unparteilichkeit in Brüssel bezweifelt wird: Ihre Mitglieder werden vom politisch kontrollierten Landesjustizrat ausgewählt. Der EuGH hatte bereits in einer einstweiligen Verfügung im April 2020 entschieden, dass die seit 2018 existierende Disziplinarkammer des Obersten Gerichts ihre Arbeit deswegen zunächst aussetzen müsse. Ein endgültiges Urteil will der EuGH am Donnerstag treffen.

Trotz dieser Anordnung blieb die Disziplinarkammer weiter aktiv. Kurz vor der Verkündung des Urteils des polnischen Verfassungsgerichts ließ der EuGH noch eine weitere einstweilige Verfügung folgen. Darin wird Polen aufgefordert, die Bestimmungen auszusetzen, durch welche die Disziplinarkammer über Anträge auf Aufhebung der richterlichen Immunität sowie über Fragen zur Beschäftigung und Pensionierung von Richtern entscheiden kann.

Das polnische Verfassungsgericht urteilte jedoch, die Vorschrift der EU-Verträge, auf deren Basis der EuGH seine einstweiligen Verfügungen erlasse, seien nicht konform mit der Verfassung. Die EU könne ihre Mitgliedsstaaten nicht bei der Schaffung von Regelungen zum Justizsystem und der Garantie der richterlichen Unabhängigkeit ersetzen.

Polens nationalkonservative Regierung baute in den vergangenen Jahren das Justizwesen um. Die EU-Kommission eröffnete wegen strittiger Reformen bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen die Regierung in Warschau und reichte Klagen beim EuGH ein. Die Kommission befürchtet, dass die Regierung eine Aufhebung der Gewaltenteilung anstrebt.

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