Gesetz statt Ausnahmezustand

Polen schränkt Zugang zu Grenze weiter ein

01.12.2021
Lesedauer: 2 Minuten
Die Grenzzone nach Belarus ist für Ortsfremde, Journalisten und Hilfsorganisationen gesperrt. (Foto: REUTERS)

Der Ausnahmezustand, den Polen über einen drei Kilometer breiten Grenzstreifen nach Belarus verhängt hat, ist ausgelaufen. Hilfsorganisationen und Journalisten bekommen aber auch künftig nur schwer Zugang zu dem Gebiet. Das Parlament segnet ein Gesetz für weitere Einschränkungen ab.

Polen will den Zugang zum Grenzgebiet mit Belarus auch nach Auslaufen des Ausnahmezustands weiterhin einschränken. Die am Dienstag von Präsident Andrzej Duda unterzeichnete Regelung ermöglicht es der Regierung, den Zugang zu bestimmten Teilen der drei Kilometer breiten Grenzregion je nach Lage zu sperren.

Der seit September geltende umstrittene Ausnahmezustand ist um Mitternacht automatisch ausgelaufen. Nach polnischem Recht kann der Ausnahmezustand nur für eine Dauer von maximal drei Monaten verhängt werden. Warschau hatte ihn als Reaktion auf Tausende Migranten, die über Belarus in die Europäische Union gelangen wollen, ausgerufen. Damit war auch Journalisten und Hilfsorganisationen der Zugang zum Grenzgebiet untersagt. Polen errichtete zudem einen Stacheldrahtzaun und stationierte Tausende Soldaten entlang der 400 Kilometer langen Grenze.

Der polnische Senat hatte sich dafür ausgesprochen, Medien und Hilfsorganisationen Zugang zur Grenze zu verschaffen, die Abgeordneten lehnten den Änderungsvorschlag am Dienstag jedoch ab. Die neue Regelung tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Nach Ansicht der Opposition und von Menschenrechtsorganisationen räumt sie der Regierung zu viel Macht ein und verstößt gegen die polnische Verfassung.

Polnische Medien schätzen, dass mindestens zwölf Menschen im Grenzgebiet gestorben sind. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch hatte erklärt, dass „Belarus diese Situation ohne Rücksicht auf die menschlichen Folgen herbeigeführt hat“ und „Polen die Verantwortung für das akute Leid in der Grenzregion mitträgt“. Beide Länder hätten „schwere Menschenrechtsverletzungen“ gegenüber Migranten begangen.

Quelle: ntv.de, ino/AFP

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