Impfschäden

Pathologe: Noch keine Rückschlüsse auf Sterberisiko der Gesamtheit der Geimpften

25.11.2021
Lesedauer: 5 Minuten
Rund 118 Millionen Impfdosen wurden in Deutschland seit Ende letzten Jahres verabreicht. imago/Martin Dziaedek

Der Pathologe Johannes Friemann fordert, dass alle Todesfälle im Zeitraum von 14 Tagen nach einer Impfung behördlich untersucht werden müssen. 

Todesfälle in Zusammenhang mit einer Corona-Impfung sorgen für große Aufregung und Verunsicherung. Wie genau das Verhältnis ist zwischen den Fällen von Menschen, die infolge einer Immunisierung sterben und jenen, die auch ohne Impfung gestorben wären, ist wissenschaftlich nicht abschließend geklärt. Das muss sich dringend ändern, sagt der Pathologe Prof. Dr. Johannes Friemann. Er ist Vorstandsmitglied im Bundesverband Deutscher Pathologen (BDP).

Wie viele der nach einer Corona-Impfung Verstorbenen wurden bislang bundesweit obduziert?

Friemann: Das wissen wir nicht. Deshalb fordern wir Pathologinnen und Pathologen ja auch, dass Todesfälle, die in zeitlicher Nähe zu einer Corona Impfung stehen, systematisch erfasst werden. Dazu wäre es erforderlich, gesetzliche, unter anderem datenschutzrechtliche, Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die den Standesämtern einer bestimmten Region in einem definierten Zeitraum routinemäßig gemeldeten Todesfälle mit den dem RKI in einem zurückliegenden Zeitraum, zum Beispiel 14 Tage, gemeldeten Impffälle derselben Region abgeglichen werden können. So könnte mit epidemiologischen Verfahren eine Übersterblichkeit gegebenenfalls erkannt und durch konsequenten Einsatz von Sektionen gemäß des Infektionsschutzgesetzes weiter abgeklärt werden.

Unabhängig von der Umsetzung dieses Vorschlages wäre es sinnvoll, zumindest bei allen unerwarteten, also unplausiblen Todesfällen, die in zeitlichem Zusammenhang mit einer Impfung stehen, Obduktionen zur Abklärung der Todesursache zu veranlassen. Hierzu müsste aber bei jedem dieser Todesfälle die Impfanamnese bei den Angehörigen abgefragt oder anderwärtig abgefragt werden können, beispielsweise beim RKI, also dem Robert Koch Institut. Diese Fälle sollten von den Hausärzten und leichenschauenden Ärzten den Gesundheitsämtern gemeldet werden.

Diese können dann auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes eine sogenannte Seuchensektion veranlassen und sollten in die Lage versetzt werden, diese auch zuverlässig zu finanzieren. Im Übrigen sind Impfschäden und Impfkomplikationen auch schon im Verdachtsfall gegenüber den zuständigen Gesundheitsämtern meldepflichtig. Eine Meldepflicht ergibt sich darüber hinaus auch aus den ärztlichen Berufsordnungen in Deutschland.

Bei wie vielen Obduzierten konnte ein Zusammenhang zwischen Tod durch Impfung hergestellt oder ausgeschlossen werden?

Friemann: Exakte Zahlen liegen noch nicht vor. Über einige Fälle mit wahrscheinlichem Zusammenhang zwischen Tod und Impfung wurde aber bereits berichtet. Sie erlauben meines Erachtens noch keine Rückschlüsse auf das Sterberisiko der Gesamtheit der Geimpften.

Konkretes Beispiel: Ein 40 -jähriger, gesunder Mann fällt nach der Impfung tot um. Wird er obduziert?

Friemann: In Deutschland gilt folgende Regelung: Wenn keine Anhaltspunkte für eine nicht-natürliche Todesart, also Unfall, Fremdverschulden oder Suizid, vorliegen und auch keine ungeklärte Todesart festgestellt wird, das heißt: nicht mit ausreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, dass ein Fremdverschulden vorliegt, wird die Polizei nicht eingeschaltet und seitens der Staatsanwaltschaft keine rechtsmedizinische Obduktion veranlasst.

Sollte es Anzeichen für einen nicht-natürlichen Tod oder zumindest eine ungeklärte Todesart geben, wird vom leichenschauenden Arzt die Polizei hinzugezogen. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn im engen zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung ein unerwarteter und unerklärbarer Tod eintritt. Der Arzt müsste dann im Totenschein das Vorliegen einer nicht natürlichen oder eher ungeklärten Todesart ankreuzen. Ungeklärte Todesart deswegen, weil er ohne Obduktion ja nicht sicher feststellen kann, ob der Tod Folge der Impfung war.

Bei Menschen, die plötzlich tot umfallen, ohne dass bei Ihnen eine diese Tatsache plausibel erklärende Grundkrankheit bekannt ist, ist die Todesart zunächst immer als ungeklärt anzugeben. In der Regel wird dann die Kriminalpolizei übernehmen und die Staatsanwaltschaft informieren, die ihrerseits – zumindest, falls ihrer Ansicht nach Fremdverschulden nicht ausgeschlossen werden kann ­– eine rechtmedizinische  Obduktion veranlassen wird.

Auch Angehörige können eine Obduktion in Auftrag geben, etwa wenn sie Sorge haben, dass der Tod beispielsweise im Zusammenhang mit einer Impfung steht. Allerdings müssten sie dann auch die Kosten tragen, sofern sich das Gesundheitsamt weigern sollte, eine Seuchensektion zu veranlassen und zu finanzieren.

Anderes Beispiel: Eine ältere Dame (80) mit Vorerkrankungen stirbt kurz nach der Impfung. Wird sie obduziert?

Friemann: In der Regel wird hier wahrscheinlich keine Obduktion veranlasst, wenn nicht an die Impfung gedacht wird und der Hausarzt keine Zweifel an einer natürlichen Todesart äußert beziehungsweise. begründet. Außerdem hängt es auch mit der Auffindesituation zusammen. Wenn die Dame keine Angehörigen hatte, die Auskunft zur Impfung geben könnten, wird ein eventueller Zusammenhang mit einer Impfung auch leicht übersehen.

Tritt der Todesfall im Krankenhaus ein, lässt sich gegebenenfalls durch aktuelle Voruntersuchungen oder die Kenntnis der Krankenvorgeschichte abschätzen, ob die Impfung todesursächlich bedeutsam gewesen sein kann. Dann benötigt man die Zustimmung der Angehörigen zur Veranlassung einer Obduktion.

Falls es der Hausarzt ist, der geimpft hat und den Tod dann feststellt, sollte er die Veranlassung einer Obduktion durch das Gesundheitsamt anregen, zumal er dort bereits zur Meldung des Verdachtes auf einen Zusammenhang zwischen Impfung und Tod verpflichtet ist, falls ihm andere, den Tod aktuell plausibel erklärende Ursachen bei der Patientin nicht bekannt sind.

Man kann bei dem genannten Beispiel selbstverständlich auch nicht ausschließen, dass die ältere Dame an ihren Vorerkrankungen verstorben ist. Sicher klären kann man das aber nur mit einer Obduktion, und die muss bezahlt werden. Der Kostenaufwand liegt bei circa 1.200 Euro.

Dürfen Pathologen selbst entscheiden, ob sie jemanden obduzieren?

Friemann: Nein. Das geht nur mit Zustimmung und im Auftrag der Angehörigen, sofern auf dem Totenschein vom leichenschauenden Arzt ein natürlicher Tod attestiert wurde oder die Staatsanwaltschaft bei ungeklärter Todesart oder nicht natürlicher Todesart den Leichnam freigegeben hat.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Ausschluss einer Überhäufigkeit von Todesfällen nach Covid-Impfungen seitens des öffentlichen Gesundheitswesens als Verpflichtung im Rahmen der Patientenfürsorge und des Bevölkerungsschutzes aufgefasst werden sollte. Alle Todesfälle im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung, zum Beispiel im 14-Tageszeitraum, sollten behördlich erfasst und bezüglich eines kausalen Zusammenhangs, wenn möglich mittels Obduktion, abgeklärt werden.

Das könnte Sie auch interessieren

Für Energiekonzern
01.12.2024
EU-Plan gescheitert
29.11.2024
ARD-Show "Die 100"
26.11.2024
Abstimmung über neue EU-Kommission
27.11.2024

Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

2 − 1 =

Weitere Artikel aus der gleichen Rubrik

Für Energiekonzern
01.12.2024
EU-Plan gescheitert
29.11.2024

Neueste Kommentare

Trends

Alle Kategorien

Kategorien