- Das Oldenburger Ordnungsamt befürchtet, dass nach Konfirmationsgottesdiensten verbotene Familienfeiern stattfinden könnten.
- Um kontrollieren zu können, möchte die Behörde die Kontaktdaten der Konfirmanden von Kirchengemeinden haben.
- Die evangelischen Kirchen in Niedersachsen reagieren irritiert.
Oldenburg. Das Ordnungsamt in Oldenburg bittet Kirchengemeinden um die Herausgabe von Adressen ihrer Konfirmanden. Hintergrund ist, dass die Behörde größere Familienfeiern nach den Konfirmationsgottesdiensten befürchtet – die sind aber aufgrund der Corona-Pandemie verboten.
Das Ordnungsamt im Landkreis Oldenburg habe bei evangelischen, katholischen und freikirchlichen Gemeinden Konfirmationstermine sowie Namen und Adressen der Konfirmanden angefragt, berichtete zunächst die „Nord-West-Zeitung“. Die Leiterin des Kreisordnungsamts Sonnhild Lindemann bestätigte gegenüber der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ eine Reihe von Anfragen im Landkreis.
„Wir haben Anhaltspunkte dafür, dass etliche Familien nicht bereit sind, die Corona-Verordnungen einzuhalten“, sagte Lindemann. Das Ordnungsamt habe Anfragen für Ausnahmegenehmigung für private Feiern erhalten. Doch die Inzidenzwerte im Oldenburger Umland sind hoch – und deswegen keine Ausnahmen möglich.
Kreisordnungsamt will bei zu vielen Autos vor der Tür kontrollieren
Das Ordnungsamt habe aber nicht vor, anlassunabhängige pauschale Kontrollen bei den Adressen der Konfirmanden durchzuführen. Doch wenn übermäßig viele Autos vor den Häusern zu sehen seien, könnte es durchaus Besuche von Beamten geben.
Laut HAZ dürfen die evangelischen Kirchen in Niedersachsen aufgrund des Datenschutzes keine Adressen weitergegeben – dafür benötigten sie die Einwilligung der Eltern. Doch die bereits online und in Gemeindebriefen abrufbaren Informationen, welche Jugendlichen wann konfirmiert werden, dürften weitergereicht werden.
RND/goe