Neue Regelung

Opposition kritisiert Pflicht zum Fingerabdruck im Personalausweis

03.08.2021
Lesedauer: 2 Minuten
Der Fingerabdruck wird zum Echtheitsmerkmal für den Personalausweis Foto: Z1003 Jens Büttner/ dpa

Wer ab heute einen Personalausweis beantragt, muss auch zwei Fingerabdrücke einreichen. Die Opposition kritisiert die Maßnahme als unverhältnismäßig.

Eine EU-Regelung von 2019 wird nun in Deutschland zur Pflicht: Wer ab heute einen neuen Personalausweis beantragt, muss die Abdrücke beider Zeigefinger erfassen lassen. Mit der digitalen Speicherung auf einem Chip im Personalausweis sollen Fälschungen verhindert werden.

Die Opposition kritisiert die Integration des biometrischen Merkmals in den Ausweis. »Diese Entwicklung ist bürgerrechtsfeindlich und verfassungsrechtlich höchst bedenklich«, sagte der Grünenfraktionsvize Konstantin von Notz dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Er bezweifle, dass die Datensammlung einen echten Zugewinn an Sicherheit ermöglicht.

Identitätsdiebstähle befürchtet

Stattdessen entstünden erhebliche Gefahren für die Bürgerinnen und Bürger, sagte von Notz weiter. »Gelangen die Daten missbräuchlich in falsche Hände, ergeben sich hieraus für die Betroffenen dauerhafte Risiken, da biometrische Daten praktisch unveränderlich sind.« Die Neuregelung sei auch mit Blick auf die wachsende Gefahr von Identitätsdiebstählen »höchst bedenklich«, betonte von Notz.

Auch der stellvertretende FDP-Fraktionschef Stephan Thomae sprach von einem »unverhältnismäßigem Mittel«. Die verpflichtende Speicherung des Fingerabdrucks auf dem Personalausweis bringe erhebliche Sicherheitsrisiken mit sich. »Wenn Unberechtigte auf die Daten zugreifen, könnten sie sich Zugang etwa zu Handys, Finanzportalen und ähnlichem verschaffen, die durch Fingerabdruck gesichert sind«, sagte er dem RND.

Das Bundesinnenministerium verteidigte die Maßnahme gegen die Kritik. Die Speicherung der Fingerabdrücke sei nichts Neues, dies geschehe seit vielen Jahren auch in Reisepässen, sagte Ministeriumssprecher Steve Alter. Nach der Produktion und Aushändigung des Personalausweises würden die Fingerabdrücke sowohl beim Hersteller als auch in der Behörde gelöscht, sie seien dann also nur noch auf dem Ausweis selbst gespeichert.

Wie beim Reisepass könnten nur Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten die Fingerabdrücke aus dem Personalausweis für Identifizierungszwecke auslesen, wenn nach einem Lichtbildabgleich Zweifel an der Identität blieben. Dafür gebe es ein »ausgeklügeltes Berechtigungssystem«, betonte Alter. Andere Staaten hätten keinen Zugriff auf die Fingerabdruckdaten im Personalausweis. 

tmk/dpa/AFP

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