Ohne dass es jemand bemerkt hat: Der Bundesrat hat eine drohende Strommangellage ausgerufen

26.09.2022
Lesedauer: < 1 Minute
Birr im Kanton Aargau: Hier soll gemäss Verordnung des Bundesrates vom Freitag ein Reservekraftwerk gebaut werden. Foto: Georgios Kefalas / Keystone

Die Schweiz schlittert immer unkontrollierter in die Energiekrise. Seit Freitag gilt verstecktes Notrecht, zum Beispiel ein Verbot, Gerüchte zu verbreiten. Ein Staatsrechtsprofessor bezeichnet das Vorgehen des Bundesrates als gesetzeswidrig.

Der Bundesrat hat sich am vergangenen Freitag zu einem folgenschweren Schritt durchgerungen: Er hat festgestellt, dass sich die Schweiz in einer unmittelbar drohenden, schweren Strommangellage befindet. Das Bundesgesetz für wirtschaftliche Landesversorgung (LVG) sieht dies für besondere Krisen vor, wenn Güter oder Dienstleistungen extrem knapp werden. In einer schweren Mangellage oder wenn diese unmittelbar droht, erhält der Bundesrat zahlreiche zusätzliche Kompetenzen. Ausserdem treten automatisch zusätzliche Strafbestimmungen in Kraft.

weiterlesen mit NZZ-Abonnement

Das könnte Sie auch interessieren

Für Energiekonzern
01.12.2024
EU-Plan gescheitert
29.11.2024
ARD-Show "Die 100"
26.11.2024
Abstimmung über neue EU-Kommission
27.11.2024

Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

20 − 17 =

Weitere Artikel aus der gleichen Rubrik

Für Energiekonzern
01.12.2024
EU-Plan gescheitert
29.11.2024

Neueste Kommentare

Trends

Alle Kategorien

Kategorien