Mit Push-backs, neuen Offshore-Zentren und der Bestrafung von irregulären Einreisen will sich Brexit-Britannien als Asylland unattraktiver machen. Doch die Reform wirft rechtliche Fragen auf – auch ist offen, wie stark sie die Migration eindämmen kann.
Beim Brexit-Referendum von 2016 fand ein Argument der EU-Gegner besonders viel Anklang: das Versprechen, die Kontrolle über die Migrationspolitik zurückzugewinnen und die Einwanderung zu drosseln. Doch während die EU-Personenfreizügigkeit seit Anfang 2021 der Vergangenheit angehört, schlägt die irreguläre Einwanderung über den Ärmelkanal alle Rekorde. Im Jahr 2019, als Premierminister Boris Johnson die migrationspolitische Hardlinerin Priti Patel zur Innenministerin ernannte, überquerten 1800 Personen den Ärmelkanal. 2020 stieg die Zahl auf 8420. Im laufenden Jahr wurden bereits rund 29 000 Bootsmigranten erfasst.
Umstrittene Push-backs
Um die Lage in den Griff zu bekommen, setzt Patel nun auf die Nationality and Borders Bill, die derzeit im Parlament hängig ist und angesichts der klaren Tory-Mehrheit im Unterhaus bis im Frühling definitiv verabschiedet werden dürfte. Im Asylbereich sieht die Gesetzesrevision drei umstrittene Verschärfungen vor: die Möglichkeit für die britische Grenzwache, Boote im Ärmelkanal zurückzustossen, die Unterbringung von Asylsuchenden in neuen Zentren im In- und Ausland sowie die unterschiedliche Behandlung von Asylsuchenden je nach Art ihrer Ankunft in Grossbritannien.
Während Priti Patel eine hohe Abschreckungswirkung verspricht und Nichtregierungsorganisationen die humanitäre Tradition gefährdet sehen, schlägt der Migrationsforscher Peter Walsh vom Migration Observatory der Universität Oxford nüchternere Töne an. «Was man ins Gesetz schreibt, ist das eine», sagt er im Gespräch. «Was sich in der Praxis umsetzen lässt, ist etwas anderes.»
Als Beispiel nennt Walsh das Zurückstossen von Flüchtlingsbooten im Ärmelkanal. Da zwischen den Territorialgewässern Frankreichs und Grossbritanniens keine internationalen Gewässer lägen, könne die britische Border Force keine Boote zurückstossen, ohne in französisches Hoheitsgebiet einzudringen – was einer Einwilligung aus Frankreich bedürfe. Zwar duldet mittlerweile auch die EU Push-backs, wie sich jüngst bei der Krise an der polnisch-weissrussischen Grenze gezeigt hat. Im Meer ist ein solches Vorgehen aber komplexer, und Paris hat gegenüber London Push-backs bereits abgelehnt, da diese gegen internationales Seerecht verstiessen.
Offshore-Zentren nach australischem Vorbild
Weiter ermöglicht der Gesetzesentwurf die Unterbringung von Asylsuchenden in Zentren ausserhalb des britischen Territoriums. Doch auch hier zweifelt Walsh an der Umsetzbarkeit: Zum einen habe bisher weder ein ausländischer Staat noch ein britisches Überseegebiet Bereitschaft signalisiert, solche Zentren zu beherbergen. Zum anderen wären solche Lösungen teuer: «Australien gibt für die Offshore-Unterbringung von 300 Asylsuchenden jährlich 3 Milliarden australische Dollar (rund 1,6 Milliarden Pfund) aus», sagt Walsh. «In Grossbritannien kosten die Betreuung und die Unterbringung von 40 000 Asylsuchenden eine Milliarde Pfund pro Jahr.»
Bis anhin bringt das Vereinigte Königreich Asylsuchende in privaten Behausungen unter. Neu sollen auch Zentren auf britischem Boden entstehen, welche die Asylsuchenden in ihrer Bewegungsfreiheit einschränken – ähnlich wie in den Niederlanden oder in Dänemark. Doch da die britischen Asylverfahren notorisch lange dauern, drohen die Insassen jahrelang in den Zentren festzustecken.
Bootsmigranten sollen büssen
Die wohl umstrittenste Neuerung ist, dass nur noch Schutzbedürftige, die auf legalem Weg nach Grossbritannien kommen, dauerhaft im Land bleiben dürfen. Wer etwa mit einem Gummiboot über ein sicheres Drittland wie Frankreich einreist, soll dorthin oder in seine Heimat zurückgeschafft werden. Ist die Rückschaffung nicht möglich, soll der Asylsuchende zwar ein Verfahren erhalten. Doch selbst wenn sein Gesuch erfolgreich ist, soll er statt Asyl nur noch subsidiären Schutz bekommen – ohne stabile Aufenthaltsrechte, ohne Möglichkeit des Familiennachzugs und mit begrenztem Zugang zu Sozialleistungen.
Menschenrechtsorganisationen argumentieren, diese Unterscheidung widerspreche der Flüchtlingskonvention von 1951. Diese besagt, dass Asylsuchende nicht für die Art ihrer Einreise bestraft werden dürfen, wobei dieses Gebot nicht absolut gilt. Weiter droht ein Konflikt mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), die das Recht auf Familienleben garantiert und daher auch Ausschaffungen erschwert. Der Justizminister Dominic Raab publizierte jüngst Pläne für eine Revision der britischen Human Rights Act, welche die EMRK relativieren soll. Ein Austritt aus der Flüchtlingskonvention ist derzeit aber nicht geplant, weshalb am Ende wohl die Gerichte die widersprüchliche Rechtslage auflösen müssten.
Lassen sich Migranten abschrecken?
Trotz diesen Unsicherheiten wird Patels Asylgesetzrevision Grossbritannien für Bootsmigranten wesentlich unattraktiver machen. Doch bleibt laut dem Migrationsforscher Walsh abzuwarten, inwiefern sich Migranten davon abschrecken lassen. Denn die Attraktivität Grossbritanniens sei auch in der englischen Sprache, in kolonialen und familiären Verbindungen oder in den Hoffnungen auf einen Job im informellen Arbeitsmarkt begründet.
Eine abschreckende Wirkung hätte die Aussicht, nach der Fahrt über den Ärmelkanal rasch wieder in Frankreich zu landen. Brexit-Gegner erinnern allerdings daran, dass Grossbritannien nach dem EU-Austritt keine Rechtsgrundlage mehr hat, um Asylsuchende in EU-Staaten zurückzuführen. Walsh betont zwar, dass Grossbritannien im Rahmen des europäischen Dublin-Systems mehr Asylsuchende aus anderen EU-Ländern übernehmen musste, als es zurückschicken konnte. Doch gebe es seit dem Brexit so gut wie keine Rückführungen auf den Kontinent mehr. Will die britische Regierung die Migration über den Ärmelkanal dauerhaft eindämmen, wird sie daher kaum um neue Migrationsvereinbarungen mit Paris und Brüssel herumkommen.



