FDP-Vize

„Merkwürdiger Schritt“ – Kubicki kritisiert Verfassungsschutzchef Haldenwang

04.04.2024
Lesedauer: 3 Minuten
Wolfgang Kubicki, FDP, hält eine Rede im Bundestag / Quelle: picture alliance/dts-Agentur/-

In einem Gastbeitrag hatte Verfassungsschutzchef Haldenwang seine Behörde gegen Kritik verteidigt. Bundestagsvizepräsident Kubicki rügt nun „die Einmischung in eine öffentliche Debatte“ – und moniert den Umgang des Verfassungsschutzes mit Haldenwangs Vorgänger Maaßen.

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) hat den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, für dessen Äußerungen in einem Gastbeitrag für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ kritisiert. Kubicki antwortete in einem Gastbeitrag in der „FAZ“ und monierte, dass „die Einmischung in eine öffentliche Debatte durch den Chef eines Nachrichtendienstes ein merkwürdiger Schritt“ sei.

Wer erkläre, auch der Verfassungsschutz sei dafür zuständig, die Umfragewerte der AfD zu senken, der müsse „sich selbstverständlich Fragen nach seinem Amtsverständnis gefallen lassen.“ Gerade das BfV mit weit als 4000 Mitarbeitern, das kein Verfassungsorgan, sondern einfacher Teil der Exekutive ist, müsse in einem Rechtsstaat über jeden Zweifel erhaben sein.

Haldenwang hatte in seinem Meinungsbeitrag Kritik an seiner Behörde als „Gesinnungspolizei“ oder einem „Regierungsschutz“ zurückgewiesen. Es sei gut, dass in Deutschland Meinungsfreiheit herrsche – aber auch diese habe ihre Grenzen. Die äußersten Grenzen ziehe das Strafrecht. „Jedoch auch unterhalb der strafrechtlichen Grenzen und unbeschadet ihrer Legalität können Meinungsäußerungen verfassungsschutzrechtlich von Belang sein.“

Haldenwang wehrte sich auch gegen den Vorwurf, seine Behörde sei in den Medien zu präsent. Das Aufklären der Öffentlichkeit über extremistische Bestrebungen und Gefahren für die Demokratie sei Bestandteil des gesetzlichen Auftrags, um schon unterhalb von Verboten eine informierte politische Auseinandersetzung zu ermöglichen.

Kubicki kritisiert Verfassungsschutz-Dossier über Maaßen

Kubicki stellte im Blick auf Haldenwangs Gastbeitrag fest, dass „den wohlgesetzten Worten im behördlichen Alltagsgeschäft oft wohl die Grundlage fehlt“. Konkret kritisierte der auch als Anwalt tätige Kubicki den Umgang von Haldenwangs Behörde mit dessen Vorgänger Hans-Georg Maaßen, der nun vom Verfassungsschutz beobachtet wird und dagegen klagt. Maaßen ist inzwischen Vorsitzender der Partei Werteunion.

Kubicki wies darauf hin, dass das Bundesverfassungsschutzgesetz bei Einzelpersonen eine deutlich höhere Schwelle als bei Parteien für das Einschreiten des Verfassungsschutzes vorsehe. Es sei mehr als fraglich, ob Haldenwangs Behörde bei der Einstufung seines ehemaligen Vorgesetzten Maaßen als Rechtsextremist diese gesetzliche Hürde ausreichend beachtet habe. „Denn dem 20-seitigen Dossier, das das BfV angefertigt hat, mangelt es nach meiner Einschätzung an hinreichenden Anhaltspunkten.“

Kubicki sieht Widerspruch in Haldenwangs Argumentation

Indem Haldenwang schreibe, seine Behörde schütze die Meinungsfreiheit, nehme er sich selbst in die amtliche Pflicht, auch für den Schutz links- und rechtsradikaler Meinungen einzutreten. „Es wäre konsequent, würde er sich dann auch öffentlich auf die Seite derjenigen stellen, die Extremisten zu vereinnahmen trachten“, schreibt Kubicki.

Er habe damals allerdings seinen öffentlichen Aufschrei nicht wahrgenommen, als auch bürgerliche Maßnahmenkritiker, die sich für eine stärkere Beachtung der Grundrechte eingesetzt haben, in der Corona-Zeit extrem undifferenziert als „Querdenker“ und „Covidioten“ gebrandmarkt worden seien. Stattdessen warne Haldenwang heute vor „Entgrenzungsprozessen“ zwischen Rechtsextremisten und der gesellschaftlichen Mitte und unterstelle sogleich den verfassungsrechtlichen Meinungskorridor wieder der eigenen Definitionsmacht.

Selbstverständlich stimme es, dass autoritäre Staaten das Mittel der „Desinformation“ nutzten, um auch die Bundesrepublik zu destabilisieren. Dies dürfe aber nicht dazu führen, dass sich die Bundesregierung und nachgeordnete Behörden am Ende dazu aufschwingen, für die Menschen im Land „richtig“ und „falsch“ zu definieren.

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