Eklat im Auswärtigen Ausschuss des Bundestages

Massive Kritik an Ausschluss von ungeimpftem AfD-Abgeordneten

14.01.2022
Lesedauer: 3 Minuten
Der frühere General Joachim Wundrak (66, AFD) wurde nicht geimpft Foto: dpa

Aufruhr um Generalleutnant Joachim Wundrak (66)!

Der AfD-Abgeordnete wurde am Mittwoch wegen der verschärften Corona-Regel im Bundestag (2G-Plus, Zutritt nur noch für Geimpfte und Genesene) aus dem Saal des Auswärtigen Ausschusses verbannt. Wundrak musste noch vor Sitzungsbeginn raus. Grund: Ausschusschef Michael Roth (SPD) war wegen 2G-Plus nicht bereit, den negativen Test von Wundrak als Zugangsberechtigung für den Saal zu akzeptieren. Zwar gilt für ungeimpfte Abgeordnete die Regel, dass sie von einer Tribüne aus mit Sicherheitsabstand an Sitzungen teilnehmen dürfen. Problem: Der Auswärtige Ausschuss tagte diesmal in einem Saal OHNE Tribüne. Wundrak zu BILD: „Wenn man guten Willens gewesen wäre, hätte man meine Teilnahme hinten in der letzten Reihe mit ein bisschen Abstand hingekriegt.“

Doch Ausschussvorsitzender Roth wollte das nicht. Roth zu BILD: Es konnte „keine schnelle, vernünftige Lösung für das Problem gefunden werden.“ Er fühle sich „dem Schutz aller Abgeordneten verpflichtet“.

Verfassungsrechtler halten den Rauswurf für problematisch. Prof. Christian Pestalozza (FU Berlin): „Es ist fraglich, ob der Komplett-Ausschluss eines Abgeordneten von einer Sitzung das mildeste Mittel darstellt, um eine Sitzung für alle Mitglieder sicher durchführen zu können.“

Auch Christian Hillgruber (Uni Bonn) sagt: „So geht es nicht.“ Es sei „eine aus dem Demokratieprinzip folgende Notwendigkeit, dass alle von den Fraktionen entsandten Abgeordneten auch an Ausschusssitzungen teilnehmen können“. Eingriffe in solche zentralen Grundfesten der Verfassung seien „nur in absoluten Ausnahmefällen möglich“. Ein PCR-Test müsse als Zugang für einen gesunden Abgeordneten ausreichen. Das gelte „insbesondere vor dem Hintergrund, dass bei der nun vorherrschenden Omikron-Variante eine Impfung immer weniger Schutz vor einer Erkrankung mit dem Corona-Virus zu bieten scheint“.

Sogar CDU-Abgeordnete springen dem AfD-Parlamentarier zur Seite und kritisieren den Ausschluss. Der Bundestagsabgeordnete Carsten Linnemann fordert bei BILD LIVE: „Ich halte das für einen Fehler, und das sollte in Zukunft so nicht mehr vorkommen.“ Es sei notwendig, die „vollumfängliche“ Teilnahme von Abgeordneten sicherzustellen. Ein Parlamentarier, der nicht geimpft sei, aber negativ getestet sei, müsse an Ausschusssitzungen teilnehmen können. Es gebe auch Säle mit Tribüne.

Kubicki (FDP) ist entsetzt

Auch Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) ist entsetzt über den Ausschluss des AfD-Manns: „Es ist ein äußerst unglücklicher Vorgang, der sich in jedem Fall nicht mehr wiederholen wird.“

Kubicki versprach: „Der Deutsche Bundestag wird dafür sorgen, dass künftig entsprechend große Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden, dass die Wahrung des Abstandsgebotes eingehalten werden kann.“

Das ginge am Einfachsten per Videoschalte. „Videoübertragungen wären in solchen Fällen wünschenswert, wenn sie den Geheimschutz sicherstellen könnten“, sagt auch Prof. Ulrich Battis (HU Berlin). Problem: Gerade der Auswärtige Ausschuss ist immer wieder Ziel von Spionageaktivitäten. Deshalb ist ein „digitales Zuschalten von Abgeordneten leider nicht möglich“, wie Ausschuss-Chef Roth zu BILD sagte.

AfD zieht vor Gericht

Die AfD will unterdessen auch das Tribünen-Verfahren gerichtlich überprüfen lassen und Organklage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einreichen, „damit ein geordneter Parlamentsbetrieb wieder möglich ist“, wie Fraktionschef Tino Chrupalla sagte.

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