Nach der Bundestagswahl

Mandat futsch, Kohle fließt weiter: Abgewählte Abgeordnete kassieren kräftig ab

30.09.2021
Lesedauer: 2 Minuten
Michael Kappeler/dpa

Nach der Bundestagswahl 2021 verlieren zahlreiche Abgeordnete ihr Mandat. Doch finanziell müssen sie vorerst kaum Einbußen hinnehmen, dem Übergangsgeld für Politiker sei Dank. Für den Steuerzahler ist das aber richtig teuer.

Am Sonntag waren sie noch Bundestagsabgeordnete, am Montag plötzlich nicht mehr. Das ist das Schicksal zahlreicher Abgeordneter, die bei der Wahl zum 20. Bundestag den erneuten Einzug in das Parlament verpassten. Doch zum Glück für die ehemaligen Mandatsinhaber fallen sie zumindest in finanzieller Hinsicht weich.

Bundestagsabgeordnete kriegen bis zu 180.000 Euro

Für jeden Abgeordneten, gleich in welcher Funktion er tätig war, gibt es ein sogenanntes Übergangsgeld. Die Höhe des Übergangsgeldes richtet sich dabei nach der aktuellen Höhe der Diäten. Derzeit sind das 10.013 Euro brutto im Monat.

Diese Summe bekommen die Abgewählten einen Monat pro Mandatsjahr für maximal 18 Monate. Wer also 12 Jahre dabei war, kriegt 12 Monate lang weiter sein Geld. Ab dem zweiten Monat werden allerdings alle sonstigen Erwerbseinkünfte – auch solche aus privaten Quellen – auf das Übergangsgeld angerechnet.

Ex-Minister kassieren für bis zu zwei Jahre mehr als 200.000 Euro per Annum

Noch üppiger ist das Post-Wahl-Salär für ehemalige Minister und parlamentarische Staatssekretäre – sie erhalten jährlich knapp 223.000 Euro (Minister) bzw. bis zu 167.000 Euro (Staatssekretäre). In den ersten drei Monaten nach der Wahl fließt das bisherige Salär noch voll, ab dann gibt es für mindestens sechs Monate und bis maximal zwei Jahre noch die Hälfte des Betrages. Auch hier werden andere Einkünfte ab dem zweiten Monat angerechnet.

Für den Steuerzahler wird das alles nicht ganz günstig. Bis zu 23 Millionen Euro kosten die Übergangsgelder die Staatskasse. Der Bund kalkuliert in 2021 mit 4,8 Millionen Euro, für 2022 sogar mit 9,15 Millionen Euro für diese Posten. 

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