Vorhaben von CDU und SPD

„Lex AfD“ – Neues Berliner Gesetz soll bisher geheime Verfassungsschutz-Einstufungen öffentlich machen

18.02.2024
Lesedauer: 3 Minuten
Bildquelle: apollo-news.net

CDU und SPD beteuern, es handele sich nicht um ein „Lex AfD“ – trotzdem ist klar: Ziel eines neuen Berliner Gesetzesvorhaben ist es, die bisher vertrauliche Verdachtseinstufung durch den Verfassungsschutz publik zu machen. Damit zielt man auf AfD und islamistische Gruppen ab.

Der Verfassungsschutz von Berlin ist momentan nicht befugt, Auskunft darüber zu geben, ob die AfD oder islamistische Gruppen als Verdachtsfälle für Verfassungsfeindlichkeit eingestuft werden. CDU und SPD beabsichtigen, dies nun zu ändern. Eine Gesetzesnovelle wird entsprechend vorbereitet. Ein weiterer Schritt der politischen Einflussnahme des Verfassungsschutzes.

Personen, die den Verdacht des Extremismus auf sich ziehen, sollen künftig in Berlin vom Verfassungsschutz entsprechend auch so benannt werden können. Damit würde die bisherige Handhabung in der Hauptstadt, erst über Verdachtsfälle bei klarer Indizlage zu berichten, wegfallen. Ein reiner „Verdacht“, wie der Verfassungsschutz jetzt etwa bei der Alternative für Deutschland hat, würde dann ausreichen, dass der Verfassungsschutz sich über den Fall äußern darf.

Das Vorhaben soll schon bald auf den Weg gebracht werden: Gemäß den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag beabsichtigen die Berliner CDU und die Berliner SPD noch in diesem Jahr, dem Verfassungsschutz diese Befugnis einzuräumen, ähnlich wie schon in einigen anderen Bundesländern und auf Bundesebene, auch in der Hauptstadt über extremistische Verdachtsfälle Auskunft zu geben.

Gegenwärtig ist der Berliner Verfassungsschutz nicht befugt, öffentlich zu erklären, ob bestimmte Parteien oder Gruppen als Verdachtsfälle eingestuft und daher mit nachrichtendienstlichen Mitteln, einschließlich der Überwachung von Telefonen und E-Mails, beobachtet werden dürfen. Diese „Zurückhaltung“, wenn man sie so nennen kann, entspricht auch der eigentlichen Aufgabe des Verfassungsschutzes nicht als eigenständiger Akteur in das politische Geschäft einzugreifen. Erst wenn eine Organisation als eindeutig extremistisch eingestuft wird – darf der Berliner Verfassungsschutz darüber sprechen. Bald reicht ein entsprechender Verdacht.

Erfolg der AfD Grund für diesen Wechsel?

Dies könnte auch die AfD betreffen. Entsprechend wundert auch der Zeitpunkt dieser Änderung nicht wirklich. Bisher bestand die eigenartige Situation, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD öffentlich als Verdachtsfall einstuft, während die Berliner Behörde keine Angaben dazu machen durfte.

„Wir werden das Berliner Verfassungsschutzgesetz noch in diesem Jahr anpacken. Unter anderem ist es hier Ziel, auch die sogenannte Verdachtsberichterstattung im Sinne des Verfassungsschutzrechts zu ermöglichen“, sagte Stephan Lenz, zuständiger Fachsprecher der CDU-Fraktion dem Tagesspiegel. „Der Verfassungsschutz muss auch in Berlin wie in anderen Bundesländern mitteilen dürfen, welche Gruppen und Vereinigungen als Verdachtsfälle für extremistische Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung eingestuft und beobachtet werden.“

Lenz, der durch die Wiederholungswahl 2023 seinen Platz im Abgeordnetenhaus von Berlin wieder erringen konnte, fügte an: „Die Reform wird keine Lex AfD, die in anderen Bundesländern und im Bund ganz oder in Teilen als Verdachtsfall oder als gesichert extremistisch eingestuft wird“. Mit der Novelle soll dafür gesorgt werden, „dass die Berliner in umfassender Form erfahren, welche Extremisten, ob von links, rechts oder aus religiöser Motivation die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpfen“. Das würde den Verfassungsschutz als „Frühwarnsystem unserer demokratischen Gesellschaft“ stärken.

Bislang musste sich der Verfassungsschutz häufig zu verschiedenen Gruppen zurückhalten. Michael Fischer, Chef der Verfassungsschutzabteilung, durfte im Gegensatz zu anderen Akteuren wie Thomas Haldenwang oft nichts sagen.

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