Die Stadt Leipzig hat als einzige Kommune in Sachsen eine Impfpflicht für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren angeordnet. Wer nicht gegen das Virus geimpft ist, wird vom Dienst ausgeschlossen. Dadurch verschärft sich die prekäre Personalsituation noch mehr.
Leipzig. In Sachsen gilt seit März 2022 die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht. Laut Infektionsschutzgesetz des Bundes müssen Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen und anderen Gesundheitseinrichtungen seitdem einen Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung vorlegen. An den Kräften der Freiwilligen Feuerwehren ist das Gesetz grundsätzlich nicht adressiert. Den Kommunen steht es allerdings frei, auf Grundlage der Selbstverwaltung eigene Regeln zu erlassen.


