Jede Medikamentenwerbung verweist darauf, sich zu Risiken und Nebenwirkungen an einen „Arzt oder Apotheker“ zu wenden. Nachdem sich mehrere Verbände an der rein männlichen Formulierung gestört haben, schließt sich nun der Bundesgesundheitsminister an.
Nach der Forderung mehrerer Verbände, den Hinweis „Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ in der Arzneimittelwerbung geschlechterneutral zu formulieren, spricht sich auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für eine Änderung aus. „Ich wäre sehr dafür, wenn Ärztinnen ausdrücklich genannt würden. Es entspricht der Realität der Versorgung“, sagte Lauterbach der „Bild“-Zeitung.
Zuvor hatte sich unter anderem Ärztepräsident Klaus Reinhardt für eine entsprechende Anpassung des Hinweises ausgesprochen. „Die gesetzlich vorgegebene Formulierung passt nicht mehr in die Zeit“, sagte Reinhardt dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Er betonte, dass rund die Hälfte der Ärzteschaft weiblich sei.
Unter den Beschäftigten öffentlicher Apotheken seien fast 90 Prozent Frauen, sagte die Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Gabriele Regina Overwiening. „Ein rein männlicher Sprachgebrauch kann da keineswegs als eine faire Sprachpraxis bewertet werden“, kritisierte sie.
Im Heilmittelwerbegesetz ist die Formulierung „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ vorgeschrieben. Er darf von Werbeproduzenten nicht verändert werden.
„Der Pflichttext sollte durch eine neutrale und dennoch leicht verständliche Formulierung ersetzt werden“, forderte Reinhardt. Die Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes, Christiane Groß, schlug vor, den Hinweis anstelle der männlichen Berufsbezeichnungen durch „… oder fragen Sie in Ihrer ärztlichen Praxis oder Apotheke nach“ zu ergänzen.
„Fragen Sie Ihren Arzt oder Ihre Apothekerin“
ABDA-Chefin Overwiening sprach sich für eine gesetzliche Lösung aus, bei der mehrere Varianten erlaubt sind: So könnten „Fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihre Apothekerin“, „Fragen Sie Ihren Arzt oder Ihre Apothekerin“ oder „Fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Apotheker“ erlaubt sein.
„Jede und jeder Werbetreibende könnte dann frei und flexibel eine dieser Formulierungen einsetzen und damit auch eine öffentlich sichtbare Selbstauskunft über das eigene Unternehmen hinsichtlich einer geschlechtergerechten Sprache geben“, argumentierte sie, betonte aber, dass es zur Frage des Pflichttextes bisher keine offizielle Position ihres Verbandes gebe.
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dpa/gub