Bundesjustizministerin

Lambrecht: Rasch mehr Freiheiten für Geimpfte

16.04.2021
Lesedauer: 2 Minuten
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht: Einschränkung der Grundrechte von Geimpften nicht zu rechtfertigen Quelle: dpa

Bundesjustizministerin Lambrecht will Geimpften schnell mehr Freiheiten einräumen. Sie deutete an, dass es unterschiedliche Regelungen für verschiedene Impfstoffe geben könnte.

Wer gegen Corona geimpft und nicht mehr ansteckend ist, soll laut Bundesjustizministerin Christine Lambrecht wieder mehr Freiheiten bekommen. Die SPD-Politikerin sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe:

Menschen, die geimpft sind und von denen nachweisbar keine Gefahr für andere ausgeht, müssen zurückkommen zur Normalität.

Christine Lambrecht, Bundesjustizministerin

„Es gibt keine Rechtfertigung mehr für die Einschränkung ihrer Grundrechte. Wir müssen deshalb die Grundrechtseinschränkungen für Geimpfte aufheben.“

Privilegien je nach Impfstoff?

Lambrecht deutete an, dass es unterschiedliche Regelungen bei den verschiedenen Impfstoffen geben könnte.

Die Einschränkung von Grundrechten kann bei denjenigen Impfstoffen aufgehoben werden, bei denen nachgewiesen ist, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht, die diese Einschränkung rechtfertigen würde.

Christine Lambrecht

Wissenschaftler müssten sagen, welche Impfung welche Wirkung habe. Falls von den Geimpften noch ein Ansteckungsrisiko ausgehe, könnten Einschränkungen nicht aufgehoben werden.

Die Justizministerin plädiert dafür, die Regeln schnell auf den Weg zu bringen. Bei den Privilegien nannte sie etwa die Aufhebung von Besuchsverboten.

Maskenpflicht auch für Geimpfte?

Eine Maskenpflicht hält die SPD-Politikerin hingegen auch für Geimpfte für vertretbar. „Ich denke, es ist zum Beispiel zumutbar, auch als Geimpfter noch eine Maske zu tragen – auch im Hinblick auf die Durchsetzbarkeit solcher Gebote.“

Lambrecht verteidigte derweil die Pläne der Bundesregierung für Ausgangsbeschränkungen, um die Pandemie einzudämmen. „Ich bin davon überzeugt, dass unser Gesetzentwurf verhältnismäßig ist“, sagte sie den Funke-Blättern.

Prüfung der Verhältnismäßigkeit

Gleichwohl würden im Gesetzgebungsverfahren Fragen der Verhältnismäßigkeit noch einmal geprüft. Im parlamentarischen Raum werde über weitere Ausnahmen von den Ausgangsbeschränkungen diskutiert. „So wird die Möglichkeit erwogen, auch in der Zeit zwischen 21 und 5 Uhr unterwegs zu sein – etwa zum Spaziergang oder zum Sport“, sagte sie.

Der Bundestag berät am Freitag in Berlin in erster Lesung über die geplante bundesweit einheitliche Notbremse zur Eindämmung der Corona-Pandemie, die unter anderem bei einem Inzidenzwert über 100 nächtliche Ausgangssperren vorsieht.

Quelle: dpa, AFP

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