"Für mich unerträglich"

Kubicki wettert gegen BA-Chef Scheele

31.01.2022
Lesedauer: 2 Minuten
"Die Gefahr geht doch nicht von Ungeimpften aus, sondern von Infizierten", sagt Kubicki.​ (Foto: picture alliance/dpa)

Die Einführung einer Corona-Impfpflicht, hätte auch Konsequenzen für die Arbeitswelt, meint Detlef Scheele. Laut dem Chef der Bundesagentur für Arbeit haben Arbeitgeber dann das Recht, ungeimpfte Bewerber abzulehnen. FDP-Politiker Wolfgang Kubicki ist empört. Er ist gegen Konsequenzen für Ungeimpfte.

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki hat die Äußerungen des Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, zu den Folgen einer Impfpflicht für Arbeitssuchende kritisiert. „Dass man Menschen in den Senkel stellt einfach aufgrund ihres Impfstatus, wird mittlerweile für mich unerträglich“, sagte Kubicki am Sonntagabend der „Bild“-Zeitung. Scheele hatte gesagt, dass Arbeitgeber ungeimpfte Bewerber ablehnen dürften und arbeitslos gewordene Ungeimpfte erst nach einer Sperrzeit Arbeitslosengeld beziehen könnten.

Kubicki sagte dazu: „Ich finde es unverfroren, in der jetzigen Phase mit solchen Anregungen zu kommen.“ Dies könne dazu führen, dass Menschen, die überlegten, sich doch impfen zu lassen, das jetzt gerade nicht zu tun. „Die Gefahr geht doch nicht von Ungeimpften aus, sondern von Infizierten“, sagte Kubicki.

Scheeles Aussage müsse eigentlich heißen: „Wer sich infiziert, verliert seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, weil er ja seine Arbeitskraft nicht mehr zur Verfügung stellen kann“, sagte Kubicki. „Da wird Herr Scheele sofort erkennen, dass das kompletter Unsinn ist.“

Scheele hatte den Zeitung der Funke-Mediengruppe am Wochenende gesagt: „Wenn es eine allgemeine Impfpflicht gibt und Verstöße auch mit Rechtsfolgen verbunden sind, können Arbeitgeber einen Bewerber ablehnen, weil er nicht geimpft oder genesen ist.“ Auch die Bundesagentur für Arbeit müsse demnach bei Einführung einer allgemeinen Impfpflicht prüfen, „ob eine fehlende Impfung zu einer Sperrzeit führt“.

Dem Robert-Koch-Institut zufolge schützt eine Impfung auch bei einer Infektion mit der mittlerweile dominierenden Omikron-Variante des Coronavirus gegen einen schweren Krankheitsverlauf. Auch die Übertragbarkeit scheint laut RKI unter Geimpften reduziert, wobei das Institut für ein abschließendes Urteil auf weitere Studien wartet.

Quelle: ntv.de, jpe/AFP

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