Düsseldorf Die gesetzlichen Krankenkassen sehen sich nicht für die Kontrolle einer möglichen allgemeinen Impfpflicht zuständig.
Die gesetzlichen Krankenkassen sehen sich nicht für die Kontrolle einer möglichen allgemeinen Impfpflicht gegen das Coronavirus zuständig. Diesem Vorstoß einer Gruppe von Abgeordneten aus SPD, Grünen und FDP, die einen Gesetzentwurf vorbereiten, erteilte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) eine deutliche Absage. Ein GKV-Sprecher sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Donnerstag), dass die Kassen bereit seien, ihrem Auftrag zur Information und Beratung der Versicherten nachzukommen. „Die Durchsetzung und Kontrolle einer eventuellen gesetzlichen Impfpflicht wäre dagegen die Aufgabe des Staates.“
SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese sagte den Funke-Zeitungen dagegen, man wolle den Plan beibehalten. „Wir wollen den Weg über die Krankenkassen gehen. Dies ist aus unserer Sicht sinnvoll, rechtlich zulässig und auch durchführbar.“ Die Parlamentariergruppe wolle den Gesetzentwurf noch „vor der kommenden Woche“ veröffentlichen.
Den Abgeordneten schwebt vor, eine ab dem 1. Oktober geltende allgemeine Impfpflicht ab 18 in der zweiten Märzhälfte im Bundestag zu beschließen. Die Krankenkassen sollten dann ihre Versicherten informieren, über ein Impfportal den Impfstatus abfragen und diesen speichern. Dann sollten die Kassen diejenigen Personen an die Kommunen melden, die keinen Impfnachweis vorgelegt haben, hatte die FDP-Abgeordnete Marie-Agnes Strack-Zimmermann erläutert.