Kinder seien „besonders schutzbedürftig“, erklärte Justizministerin Christine Lambrecht. Dennoch ist es den Parteien nicht gelungen, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Nicht so schlimm, sagt ausgerechnet der Kinderschutzbund.
Eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ist laut Justiz- und Familienministerin Christine Lambrecht (SPD) in dieser Legislaturperiode gescheitert. Sie sei „zutiefst enttäuscht“, dass dieses Vorhaben vorerst nicht umgesetzt werde, erklärte Lambrecht nach der abschließenden Verhandlungsrunde mit den Fraktionen am Montagabend. Union und der Opposition habe „der Wille zur Einigung“ gefehlt.
Kinder seien „besonders schutzbedürftig“, erklärte die SPD-Politikerin. Dies habe die Corona-Pandemie „noch einmal besonders eindrücklich vor Augen geführt“.
Es habe die „historische Chance“ gegeben, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. „Ich bedaure zutiefst, dass der Streit über Detailfragen eine Einigung bei diesem so wichtigen Vorhaben verhindert hat.“ Die Gelegenheit dazu werde „so schnell nicht wiederkommen“.
Kinderschutzbund fordert „echte Kinderrechte“
Deutlich weniger enttäuscht zeigte sich der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers. Er sehe im Scheitern einer Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz aktuell keinen Schaden, so Hilgers zum RedaktionsNetzwerk Deutschland. „Echte Kinderrechte umfassen den Schutz der Kinder, ihre Förderung, ihre Beteiligung und den Vorrang des Kindeswohls; in keinem der Entwürfe, die zur Diskussion standen, war das alles enthalten“, sagte er.
„Insofern begrüße ich, dass es zu den vorgeschlagenen Regelungen nicht kommt. Sie wären keine Verbesserung gewesen.“ Hilgers fügte allerdings hinzu, die Forderungen nach Kinderrechten im Grundgesetz und Einführung einer Kindergrundsicherung gegen Kinderarmt blieben auf der Tagesordnung.
Die Regierung hatte Anfang des Jahres einen Gesetzentwurf zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz auf den Weg gebracht. Für eine Änderung des Grundgesetzes ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich.