Vor italienischen Gerichten

Juristische Erfolge für Matteo Salvini

14.05.2021
Lesedauer: 4 Minuten
Matteo Salvini am 10. Mai in Rom Bild: EPA

Sea-Watch-3-Kapitänin Rackete hatte Salvini Aufstachelung zu einer Gewalttat vorgeworfen. Die zuständige Staatsanwaltschaft empfahl nun die Einstellung des Verfahrens. Im Fall Gregoretti stoppte ein Richter das Verfahren gegen den früheren Innenminister.

Der ehemalige italienische Innenminister Matteo Salvini hat zwei wichtige juristische Erfolge erzielt. Am Himmelfahrtstag sprach sich die Staatsanwaltschaft in Mailand in dem anhängenden Prozess wegen des Vorwurfs der Aufstachelung zu einer Gewalttat für die Einstellung des Verfahrens aus. Über den Antrag entscheidet nun die zuständige Untersuchungsrichterin zu einem noch nicht festgesetzten Zeitpunkt. Anzeige gegen Salvini hatte Carola Rackete, Kapitänin des deutschen Rettungsschiffs Sea-Watch 3, erstattet.

Am Freitag ordnete dann ein Untersuchungsrichter in Catania nach einer weiteren Anhörung die Einstellung des Verfahrens im Fall des Küstenwacheschiffs Gregoretti an. In Catania hatten sowohl die Anklage wie auch die Verteidigung für die Einstellung plädiert, unter anderem mit dem Argument, der Minister habe mit seiner Politik nicht gegen Verpflichtungen Italiens nach einschlägigen internationalen Konventionen verstoßen.

In dem Fall geht es um das Schiff der italienischen Küstenwache, das vom 27. bis 31. Juli 2019 mit gut 130 Migranten an Bord auf Geheiß des damaligen Innenministers Salvini nicht in den Hafen von Augusta im Südosten Siziliens hatte einlaufen dürfen, bis sich schließlich verschiedene EU-Staaten zur Aufnahme der Migranten bereit erklärten. Im Falle eines Schuldspruchs wegen Freiheitsberaubung und Amtsmissbrauchs hätten Salvini bis zu 15 Jahre Gefängnis gedroht. Zudem hätte er schon nach einer Verurteilung in erster Instanz kein politisches Wahlamt mehr ausüben dürfen.

Salvini hatte stets argumentiert, er habe die Sperrung aller Häfen des Landes für Schiffe mit geretteten Bootsmigranten an Bord im Interesse des italienischen Volkes verfügt und stets in Übereinstimmung mit anderen Kabinettsmitgliedern der damaligen Koalition von linkspopulistischer Fünf-Sterne-Bewegung und Lega gehandelt. Das Gericht in Catania hatte in der Sache auch den früheren Ministerpräsidenten Giuseppe Conte, Vize-Regierungschef Luigi Di Maio und Verkehrsminister Danilo Toninelli von den Fünf Sternen sowie Salvinis parteilose Amtsnachfolgerin im Innenressort Luciana Lamorgese vernommen.

Salvini, der zu allen Anhörungen persönlich nach Catania gereist war, sagte nach dem Richterspruch vom Freitag: „Die Justiz hat heute festgestellt, dass ich meine Pflicht als Minister getan habe. Ich widme diese Entscheidung meinen Kindern, allen Italienern und allen legalen Einwanderern. Außerdem jenen, die sich als Freiwillige wirklich fürs Gemeinwohl einsetzen, sowie den Ordnungskräften.“

Das noch nicht endgültig eingestellte Verfahren in Mailand war durch eine Anzeige von Carola Rackete angestoßen worden. Die Kapitänin des deutschen Rettungsschiffs Sea-Watch 3 war Ende Juni 2019 kurzfristig verhaftet worden, nachdem sie mit ihrem Hilfsschiff mit gut drei Dutzend geretteten Bootsmigranten an Bord die von Salvini angeordnete Hafenblockade durchbrochen und an der Mole des Hafens der Insel Lampedusa angelegt hatte. Salvini hatte Rackete nach ihrer Entlassung aus der Untersuchungshaft als „Zecke“ und „verkommene Kommunistin“ sowie als „aufgeblasen“ und „kriminell“ beschimpft.

Bei einer Parteiveranstaltung in Barzago am Comer See vom 18. Juli 2019 hatte Salvini mit Blick auf die Entlassung Racketes aus der Untersuchungshaft zudem gesagt, die junge Deutsche wäre „nicht weit gekommen, wenn sie hier aufgetaucht wäre“. Daraufhin hatte Rackete über ihren italienischen Anwalt Alessandro Gamberini Anzeige erstattet. Bei der Anhörung in Mailand bekräftigte Gamberini am Donnerstag, Salvinis Beleidigungen seien besonders schwerwiegend, weil er sie nicht nur in seiner Eigenschaft als Parteichef der rechtsnationalistischen Lega geäußert habe, sondern auch als damaliger Regierungsvertreter.

Salvinis Verteidigerin argumentierte dagegen, die „bildhaften Äußerungen“ des damaligen Ministers könnten in keiner Weise als Aufforderung zum Begehen einer Gewalttat interpretiert werden. Wann die zuständige Mailänder Untersuchungsrichterin Sara Cipolla über die Fortsetzung oder Einstellung des Verfahrens entscheiden wird, wurde noch nicht mitgeteilt. Anhängig ist weiterhin in Palermo das Verfahren gegen Salvini im Fall des spanischen Rettungsschiffs Open Arms. Auch dabei geht es um den Vorwurf der Freiheitsberaubung und des Amtsmissbrauchs.

In diesem Fall hat der Richter nach mehreren Anhörungen die Eröffnung des Hauptverfahrens verfügt und diese auf den 15. September festgesetzt. Die Open Arms war im August 2019 mit gut 160 Bootsmigranten an Bord drei Wochen lang auf offener See blockiert, davon sieben Tage vor der Einfahrt in den Hafen der italienischen Mittelmeerinsel Lampedusa. Mit seiner Hafenblockade für private Rettungsschiffe sowie auch für Schiffe der italienischen Küstenwache mit Bootsflüchtlingen an Bord wollte Salvini die EU-Staaten dazu zwingen, verbindliche Quoten für die anteilige Übernahme von Migranten festzusetzen, die über das zentrale Mittelmeer Italien erreichen.

Der Umstand, dass der Richter in Catania die Einstellung des Verfahrens im Fall der Gregoretti verfügte, während der Richter in Palermo die Eröffnung des Hauptverfahrens im fast identischen Fall Open Arms anordnete, hat in Italien die Debatte über die politische Voreingenommenheit bestimmter Strafverfolger und Richter abermals befeuert. In vielen Verfahren, in welche gewählte Amtsträger verwickelt sind, lassen sich die Entscheidungen der Gerichte gemäß deren politischer „Farbgebung“ leicht voraussagen.

Quelle: FAZ.NET

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